Wohn- u. Geschäftshaus
Sudermanplatz 1 · Neustadt/Nord
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_6530 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohn- u. Geschäftshaus |
| Adresse | Sudermanplatz 1, 50670 Köln |
| Baujahr | um 1900 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 19.06.1992 |
| Stadtteil | Neustadt/Nord |
Erbaut um 1900, Eckhaus zur Maybachstraße; 4 Geschosse, Souterrain, ausgebautes Dachgeschoß mit 6 Gauben, 3:5 Achsen, abgeschrägte Ecke mit Balkon im Hochparterre (orig. schmiedeeisernes Brüstungsgitter), 3geschossigem Erker mit aufgesetztem Balkon sowie mit Giebel, 3 Balkone in der 5. Achse am Sudermanplatz (oberster teilweise verändert), Putzfassade mit Stuckgliederungen im Stil der Neurenaissance, Fenster und Balkontüren weitgehend original, Haustür und Tür zum Souterrain verändert. Rückseite backsteinsichtig, Fenster weitgehend original, Tür verändert. Im Innern original erhalten: im Vestibül Steintreppe mit schmiedeeisernem Geländer und Holzhandlauf, kurze Terrazzotreppe (ins Souterrain), Reste von Stuck am Stützbogen; im Flur Steintreppe mit schmiedeeisernem Geländer und Holzhandlauf (bis ins Souterrain), Zwischenpodeste weitgehend mit zweifarbigem Fliesenbelag, weitgehend Wohnungseingangstüren. Bestandteil des Denkmals ist auch die rückwärtige Einfriedungsmauer aus Backstein (teilweise nachträglich erhöht).
Das o. g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:
Die von H. J. Stübben geplante Kölner Neustadt gilt als bedeutendste Stadterweiterung des Deutschen Reiches im ausgehenden 19. Jahrhundert. Den alten Wallstraßen folgend legt sie sich, mit der Ringstraße als Kernstück, halbkreisförmig um die Altstadt. Im Zuge ihrer Anlage ab 1881 entstand zwischen Neusser- und Krefelder Straße das sogenannte "Dreikönigsviertel", ein Arbeiterviertel mit Häusern von meist schlichterer Fassadengestaltung. Der Sudermanplatz wurde zur Durchgrünung der Neustadt als mit Bäumen gesäumter Platz angelegt. Seine Bebauung erfolgte um 1900-02. Das in dieser Zeit errichtete Haus Nr. 1 ist integraler Bestandteil eines hier mit dem Nachbargebäude (Nr. 4) gebildeten Ensembles. Beide Gebäude sind die letzten Zeugnisse der Erstbebauung am Sudermanplatz. Dabei hebt sich das als Eckhaus zur Maybachstraße erbaute o. g. Gebäude durch seine abwechslungsreich gestaltete Fassade, die Stilelemente der Renaissance aufgreift, besonders hervor. Neben dem 1. Obergeschoß, der ehemaligen Beletage mit den Repräsentationsräumen, ist vor allem die Ecksituation zur Maybachstraße durch die Abschrägung mit dem Balkon, dem fast fassadenhohen Erker und dem, den oberen Abschluß bildenden Giebel stark akzentuiert worden. Darüberhinaus erfährt die Hauseingangsachse durch die 3 Balkone eine Betonung. Das o. g. Objekt, das die ursprüngliche Maßstäblichkeit der Bebauung bewahrt, veranschaulicht als eines der letzten das ursprüngliche Erscheinungsbild am Sudermanplatz und wird somit, auch als gelungene Ecklösung, zum unverzichtbaren Dokument für die Architektur der Gründerzeit in der Kölner Neustadt.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0