Siedlung "Göttersiedlung"

Baldurstraße 11 · Rath/Heumar

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_6681
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungSiedlung "Göttersiedlung"
Adresse Baldurstraße 11, 51107 Köln
Baujahr1930
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 26.11.1992
Stadtteil Rath/Heumar

1930 erbaut, Architekten Pasmann u. Bonn, Teil der Göttersiedlung, östliche Hälfte eines Doppelhauses; 2 Geschosse, 2 Achsen, vorkragendes, im Traufbereich geknicktes Walmdach, ausgebautes Dachgeschoß mit originaler Gaube an der Südseite (Dachflächenfenster neueren Datums) sowie einer originalen kleinen Dreiecksgaube an der Nordseite (zusätzliche Gaube aus späterer Zeit), Putzfassade, an der Süd- bzw. Nordseite je ein Freisitz (an der Rückseite überdacht) mit verputzten Brüstungsmauern und Treppenabgängen in den Garten sowie originalen Fliesenböden (6 eckige Terrakottafliesen), Hauseingang mit profilierter Laibung, Fenster im Obergeschoß mit orig. Schlagläden und im Erdgeschoß mit originalen Vergitterungen. Sprossenfenster und Fenstertüren nach historischem Vorbild erneuert, Haustür verändert. Im Innern original erhalten: hölzerne Treppenanlage, im Ober- und Dachgeschoß quadratische, nach unten sich verjüngende Antritts- bzw. Austrittspfosten mit zeltdachförmigem oberen Abschluß.

Einfriedung verändert. Teil des Denkmals ist auch die das Haus umgebende und zur Konzeption der Siedlung gehörende Gartenfläche.

Das o. g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:

Das Haus Baldurstr. 11 ist integraler Bestandteil der Göttersiedlung, die zwischen 1920-1938/39 für Angestellte und Beamte nach einheitlichem städtebaulichem Plan errichtet wurde. Gegenüber gleichzeitigen Siedlungen handelt es sich jedoch um in Privatinitiative errichtete Wohnhäuser, die sich einem gemeinsamen Gesamtkonzept unterworfen haben.

Die Göttersiedlung dokumentiert die Entwicklung des Dorfes Rath zum Wohnvorort nach der Eingemeindung im Jahre 1914. Sie spiegelt gleichzeitig die städtische Siedlungspolitik wider, die infolge der Aufgliederung der Stadt in Funktionsbereiche zunehmend die Verlagerung der Wohnbereiche aus der Kölner Innenstadt in die Außenbezirke betrieb. Als Ergebnis dieser Maßnahme entstand die im Einfluß der Gartenstadtbewegung stehende Wohnsiedlung mit Anbindung an die dörfliche Grundstruktur des alten Rath und mit architektonischem Bezug zur topographischen Lage am Rand des Bergischen Landes. Die Bebauung im weitgehend rechtwinklig angelegten Straßensystem besteht aus eineinhalb- bis zweigeschossigen Einfamilienhäusern in Form von unterschiedlich geprägten Doppel- und Einzelhäusern mit großen Gärten.

Die Baldurstraße stellt wie die südlich gelegene Freyastraße die Verbindung vom Rather Mauspfad zur Wodanstraße her. Als Allee angelegt und mit breiten Grünstreifen zwischen der Fahrbahn und dem Gehweg bildet sie einen repräsentativen Zugang in den nördlichen Teil der Siedlung. Die ursprüngliche Planung einer zentralen Hausgruppe mit flügelartig, seitlich angeordneten Doppelhäusern gegenüber einer (mittlerweile bebauten) Grünfläche im östlichen Teil der Straße kam nicht mehr zur vollständigen Ausführung. Gebaut wurden nur noch die beiden gleichartigen Doppelhäuser Nr. 5/7 und 9/11. Sie gehören zu dem Haustyp mit vorkragendem Dach, der entgegen den anderen eher barocken, expressiven und bergischen Haustypen schlichtere moderne Formen aufweist. Dennoch treten an ihnen auch die für diese Siedlung typischen Gestaltungsmerkmale des Heimatstils städtischer Prägung auf, wie z. B. das geknickte Walmdach sowie Sprossenfenster mit Schlagläden.

Aufgrund seines weitgehend unveränderten Erscheinungsbildes trägt obiges Gebäude zur Veranschaulichung der städtebaulichen Einheit der Göttersiedlung bei - jener Siedlung, die ein in Köln einzigartiges Beispiel verschiedener architektonischer Lösungen des Einfamilienhauses im Siedlungsbau der 20er Jahre darstellt und deren Häuser als Zeitdokumente und Denkmäler unbedingt zu erhalten sind.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0