Wohnhaus
Merkensstraße 22 · Neuehrenfeld
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_6940 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Merkensstraße 22, 50825 Köln |
| Baujahr | 1908 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 01.10.1993 |
| Stadtteil | Neuehrenfeld |
Erbaut 1908, 3 Geschosse und ausgebautes Dachgeschoß, 4 Achsen; Putzfassade mit Stuckgliederungen im späten Jugendstil (Erdgeschoß mit rustizierter Quaderstruktur); Mansarddach mit 3 originalen Gauben; Fenster und Haustür verändert.
Rückfront: backsteinsichtig, neue Balkone; Stahlfenster im Treppenhaus original, sonst Fenster verändert.
Im Inneren original erhalten: inkrustierter Terrazzoboden im Vestibül, Terrazzotreppe mit späterem Geländer (Metallstäbe und Holzhandlauf).
Das o. g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:
Der Stadtteil Neuehrenfeld wurde ab der Jahrhundertwende als eine Art Stadterweiterung von Ehrenfeld aus erschlossen. Die Merkensstraße, an der sich das o. g. Objekt befindet, verläuft parallel zur Subbelrather- und Fridolinstraße und verbindet den Ehrenfeldgürtel mit der Landmannstraße. Zusammen mit dem in Bau- und Stilformen gleichartig gestalteten Nachbarhaus (Merkensstraße Nr. 22) und wenigen anderen Wohnhäusern dokumentiert es die ursprüngliche Bebauung der Merkensstraße und somit auch die Erschließung der Subbelrather Ländereien durch den Gutsbesitzer Alois Schlösser zum Wohngebiet. Bis auf die erneuerten Fenster und leider veränderten Haustüren haben sich die Stuckfassaden beider Gebäude (Nr. 22 und 24) vollständig erhalten. Als Hinweis auf die sozialgeschichtliche und architektonische Entwicklung Neuehrenfelds sowie als Beleg für die Gestaltungsvielfalt der stadtteilspezifischen Architektur um 1908 werden die mit flächigen Stuckelementen in Dekorationsformen des späten Jugendstil geschmückten Vierfensterhäuser zu unverzichtbaren Dokumenten.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0