Siedlung "Göttersiedlung"

Wodanstraße 89 · Rath/Heumar

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_7403
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungSiedlung "Göttersiedlung"
Adresse Wodanstraße 89, 51107 Köln
Baujahr1928
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 15.02.1995
Stadtteil Rath/Heumar

1928 erbaut; Architekten: Pasmann & Bonn (?); Teil der "Göttersiedlung"; zweigeschossige Doppelhaushälfte, Walmdach mit originalem, von der rechten auf die linke Seite versetzten halbkreisförmigen Gaubenfenster; 2 Achsen; Putzfassade; Hauseingang in linker Achse, originale Außentreppe mit Brüstungsmauer und flacher Überdachung auf hölzernen Säulen, Haustür original; rechteckige Fensteröffnungen, Fenster erneuert außer kleinen Fenstern auf der Südseite und neben dem Hauseingang (an letzterem Sprossen entfernt und originale Vergitterung erhalten); originale Klappläden. Rückseite: Putzfassade; 2 Achsen; Fensteröffnungen teilweise vergrößert im EG, Fenster erneuert, neue Vergitterung im EG, erneuerte Klappläden; originale Außentreppe mit seitlicher Brüstungsmauer, originale Kellertreppe mit originalem Metallgeländer, Kellertür original; neuere Terrasse mit dem Kellertreppengeländer angeglichenen Geländer. Im Inneren original erhalten: Holztreppe, Türen, Steinholzböden und Holzdielenböden, Spind. Bestandteil des Denkmals ist auch der zum Haustyp gehörige Vorgarten mit teilweise originaler Einfriedung und Resten des ursprünglichen Baumbestands (2 Birken) und der rückwärtige Garten. Nicht Bestandteil des Denkmals ist die neuere seitliche Garage.

Das Haus Wodanstr. 89 ist integraler Bestandteil des Ensembles "Göttersiedlung", die zwischen 1920 und 1938/39 für Bewohner des Mittelstandes durch die Gemeinnützige Siedlungsgenossenschaft Eigenheim "Königsforst" errichtet wurde. Die unter dem Einfluß der Gartenstadtbewegung nach einheitlichem städtebaulichem Plan entstandene Wohnsiedlung dokumentiert zum einen die Entwicklung des Dorfes Rath zum Wohnvorort Kölns nach der Eingemeindung im Jahre 1914. Sie spiegelt gleichzeitig die städtische Siedlungspolitik wider, die infolge der Aufgliederung der Stadt in Funktionsbereiche zunehmend die Verlagerung der Wohnbereiche aus der Kölner Innenstadt in die Außenbezirke betrieb. Die Bebauung im weitgehend rechtwinklig angelegten Straßensystem erfolgte mit ein- bis zweigeschossigen Einfamilienhäusern in Form von unterschiedlich geprägten Doppel- und Einzelhäusern mit großen Gärten. Die Häuser, die nach der Erstellung durch die Genossenschaft, teilweise unter Berücksichtigung der Wünsche der späteren Eigentümer, in Privatbesitz übergingen, zeichnen sich durch übereinstimmenden Baustil aus. Es handelt sich um einen Heimatstil städtischer Prägung, dessen Gestaltungsmerkmale - vorkragende Dächer und Sprossenfenster mit Schlagläden - zum einen den architektonischen Bezug zur topographischen Lage am Rand des Bergischen Landes herstellen, zum anderen eine Orientierung am Vorbild bürgerlicher Villen erkennen lassen und damit das Repräsentationsbedürfnis der Eigenheimbesitzer spiegeln. Die Wodanstraße gehört zum älteren Bauabschnitt der 20er Jahre, in dem das Doppelhaus dominiert, und ist gekennzeichnet durch einige verschiedene Haustypen, die teils expressionistische, häufiger barocke Elemente aufweisen. Etwa ab Straßenmitte an der Kreuzung Freyastraße setzt sich ein schlichter zweigeschossiger Haustyp durch. Zu dieser sachlich geprägten Bebauung, die im Detail von geometrischer Formgebung bestimmt ist, gehört auch das Doppelhaus Wodanstr. 89/91. Innerhalb der als Gartenstadt angelegten Siedlung gehören zum Typus der Häuser als wesentliche Bestandteile auch die umgebenden begrünten Flächen - hier der teilweise original eingefriedete Vorgarten mit zum Teil erhaltenem Baumbestand und der rückwärtige Garten. Dank seines weitgehend unveränderten Erscheinungsbildes trägt das o. g. Objekt zur Veranschaulichung der städtebaulichen Einheit der "Göttersiedlung" bei, die ein in Köln einzigartiges Beispiel verschiedener architektonischer Lösungen des Einfamilienhauses im Siedlungsbau der 20er Jahre darstellt, deren Häuser als Zeitdokumente und Denkmäler unbedingt zu erhalten sind.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0