Wohn- u. Geschäftshaus

Holbeinstraße 33 · Nippes

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_7719
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohn- u. Geschäftshaus
Adresse Holbeinstraße 33, 50733 Köln
Baujahrum 1890
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 14.12.1995
Stadtteil Nippes

Erbaut um 1890, auf rechteckiger Grundfläche mit rückwärtigem Seitenflügel, 3 Geschosse (Seitenflügel zweigeschossig), ausgebautes Dachgeschoß, Satteldach (breite Dachgaupe nachträglich aufgesetzt), 3 Achsen, Putzfassade mit sparsamen Dekorationsformen des Historismus, Erdgeschoß verändert, Eingang rechte Achse, separater Eingang des Ladenlokals im Erdgeschoß, Hauseingang mit geradem oberen Abschluß, Haustür erneuert, Fenster mit flach segmentbogigem oberen Abschluß, alle straßenseitigen Fenster erneuert (Holz, gerade abschließende Oberlichte, die nicht der Segmentbogenöffnung folgen), Schaufenster des Erdgeschosses nachträglich erneuert.

Rückseite: Backstein, verputzt, Traufgesims, Vorderhaus zweiachsig, Seitenflügel zweiachsig, Hoftür mit flach segmentbogigem Abschluß im Rücksprung, Hoftür erneuert, Fenster mit flach segmentbogigem oberen Abschluß, im Erdgeschoß Fenster erneuert (Einscheibenfenster), Holz, Oberlichte original, im 1. und 2. Obergeschoß alle Fenster erneuert Holz), Seitenflügel mit sprossengeteilten Metallfenstern im Erdgeschoß.

Im Inneren original erhalten: Vestibül mit flach segmentbogigem Durchgang zum Treppenhaus, Holztreppe (mit PVC-Belag), gerade, zweiläufig mit Richtungswechsel, Antrittspfosten, Stäbe und Handlauf in Holz. In den Wohnungen: 1. Obergeschoß im Grundriß verändert, Holzdielenböden unter Bodenfliesen oder Parkett, im 2. Obergeschoß Holzdielenböden unter PVCBodenbelag, Türen und Gewände in allen Wohnräumen erneuert.

Im rückwärtigen Hof originale Einfriedungsmauer in Backstein, verputzt, die Bestandteil des Denkmals ist.

Nicht Bestandteil des Denkmals ist die neuere eingeschossige Überbauung im Hof.

Das o.g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:

Im Gebiet des heutigen Stadtteils Nippes sind Ansätze industrieller Produktion bereits ab 1800 nachweisbar; diese Entwicklung setzte sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts fort und ließ den 1888 zu Köln eingemeindeten Stadtteil zu einem wichtigen Industriestandort heranwachsen.

Die Neusser Straße gewann durch die neuen Fabrikstandorte und die zunächst in deren unmittelbarer Nachbarschaft sich konzentrierende Wohnbebauung an Bedeutung für den sich ausweitenden Vorort. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts wuchs der Ort, dessen Hauptverkehrsachsen die Mauenheimer-, Merheimer- und Niehler Straße bildeten, rasch an. Diese Entwicklung ist begründet in der räumlichen Nähe zur Kölner Innenstadt und in der verkehrsgünstigen Anbindung durch einen eigenen Bahnhof. Es entstanden neue Wohnbereiche beiderseits der Kempener Straße (um die damals errichteten Kirchenbauten St. Marien und die Lutherkirche). Im wesentlichen prägen bis 1900 entstandene zwei- bis dreigeschossige, oft drei Fenster breite Wohnhäuser in Backstein mit sparsamen Dekorationsformen, und bis ins frühe 20. Jahrhundert geschaffene drei- bis viergeschossige Bauten mit teilweise reich dekorierten Fassaden in Stuckarchitektur den Stadtteil.

Westlich der Achse der ehemaligen Bahnlinie Köln-Neuss-Krefeld, der heutigen Kempener Straße, entstand im Zuge der 1859/60 gegründeten zentralen Eisenbahnwerkstätte ein Komplex von Wohnbauten für die dort Beschäftigten. Die Bezeichnung "Sechzig" für diesen Ortsteil weist auf das zu diesem Zweck damals erworbene Gelände von 60 Morgen Größe hin. Bis heute hat dieses Wohngebiet zwischen Neusser Straße und der jetzt parallel zur Escher Straße verlaufenden S-Bahn-Trasse sein kleinteiliges Gefüge bewahrt. Im Zusammenhang dieses schnell und planmäßig ausgebauten Bereichs mit geregelter Straßenführung und gleichmäßiger Parzellierung vollzog sich auch die Bebauung der Holbeinstraße. Angelegt um 1800, verbindet sie - wie die parallele Lohsestraße - das Sechzig-Viertel mit der Neusser Straße und ist im Abschnitt westlich der Auguststraße bis heute geprägt durch schlichte Dreifensterhäuser rheinischer Prägung aus der Zeit der Erstbebauung der 1880er und 1890er Jahren. Erhalten sind beidseitig stehende größere geschlossene Hausgruppen, die durch Dreigeschossigkeit und dreiachsige Fassaden in einfacher, teils backsteinsichtiger Ausführung charakterisiert sind. Insbesondere die linke Straßenseite mit der noch annähernd geschlossenen Zeile traditioneller Dreifensterhäuser (Nrn. 25-37, 45-69) hat das historische Erscheinungsbild einer Wohnstraße des kleinbürgerlichen Mittelstandes weitgehend bewahrt. Das im Kreuzungsbereich zur Auguststraße gelegene Haus Nr. 33 ist Bestandteil eines Ensembles nahezu gleich gestalteter, bescheiden dimensionierter Wohngebäude. Das dreigeschossige Gebäude mit Seitenflügel und rückwärtigem Hof gehört in die Reihe der für die Kölner industriell geprägten Außenbezirke charakteristischen kleinbürgerlichen, bescheidenen Wohnkomfort bietenden Gebäude mit teilweiser gewerblicher Nutzung in den Erdgeschossen auf rechteckiger Grundfläche.

Die Stuckfassade gewinnt ihre Wirkung aus der strengen Fensteraxialität, den zierlichen Volutenkeilsteinen der Fenster im 1. Obergeschoß und der horizontalen Gliederung durch Stockwerkgesimse, sowie der plastischen Ausbildung eines profilierten Traufgesimses. Das Gebäude ist sowohl in orts- wie bauhistorischer Hinsicht als auch im städtebaulichen Zusammenhang ein unverzichtbares Dokument der älteren städtisch geprägten gründerzeitlichen Wohnhausarchitektur in Nippes, die unbedingt zu erhalten ist.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0