Wohn- u. Geschäftshaus
Mainzer Straße 73 · Neustadt/Süd
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_7873 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohn- u. Geschäftshaus |
| Adresse | Mainzer Straße 73, 50678 Köln |
| Baujahr | um 1905 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 15.05.1996 |
| Stadtteil | Neustadt/Süd |
Erbaut um 1905; nahezu quadratischer Grundriß und rückwärtigem Seitenflügel.
Fassade: 4 Geschosse, ausgebautes Mansarddach (2 in die Dachhaut einschneidende Dachfenster); 3 Achsen (Eingang links); Putzfassade mit Stuckgliederung des Jugendstil (Erker mit stilisierter Kolossalordnung und Masken; EG/1.OG mit Quaderstruktur als Rustika-Imitat; 2./3.OG seitlich mit Lagerfugen, profilierte Fensterrahmungen); Mittenbetonung der Fassade durch dreigeschossigen Erker mit Balkon (Brüstung mit Balustern) und hochaufragendes Giebelfeld mit Schweifgiebel und großflächigem Jugendstilornament; Fenster erneuert/Eingangstür ca. 20er Jahre (Türfüllung mit Mäandermuster).
Rückfront: 2 : 4 Achsen; Vorderhaus backsteinsichtig (EG verputzt); stichbogenförmige Fensteröffnungen; Fenster und Fenstertüren (Holz)/Balkonanlage erneuert; eine in der Substanz originale Gaube; Hinterhaus neu verputzt; rechteckige Fensteröffnungen mit erneuerten Holzfenstern; Hoftür erneuert.
Innen original: Vorflur: roter Terrazzobelag mit schwarzer und grauer Bordüre; vertikale Wandgliederung/Gurtbögen mit Kanelluren; floraler Deckenfries; profilierter Durchgang; Treppenhaus: Terrazzoboden (mit Bordüre) und -podeste; Terrazzotreppe mit hölzernem, detailiert gearbeitetem Antrittspfosten, gedrehtem Holzgeländer und -handlauf; Kellertür mit Beschlag; hölzerne Wandleisten ab 1.OG/Zugangsbereich zum Hof ; Wohnungen: Grundrisse original; Zimmer- und zweiflüglige Zwischentüren mit Rahmen; Stuckrosetten und -leisten in 2 Straßenzimmern und der Küche im 1./3.OG, in 3 Straßenzimmern im 2.OG; profilierte Erker-Unterzüge.
Veränderungen: Ladenlokal im EG zu Wohnraum umgenutzt.
Bestandteil des Denkmals ist auch die zweiseitige Hofmauer, die das Grundstück gegenüber der Nachbarbebauung abgrenzt.
Die Kölner Neustadt wurde als eine der bedeutendsten Stadterweiterungen des ausgehenden 19. Jahrhunderts seit 1880 von Josef Stübben geplant und seit 1881 von ihm ausgeführt. Diese sich halbkreisförmig um die Altstadt legende Bebauungszone wird wesentlich durch die sogenannten "Ringe" geprägt. Auf diesen Prachtboulevard wurden alle städtebaulichen Planungen der Neustadt mit ihren Straßen, öffentlichen Plätzen und Grünanlagen ausgerichtet.
In diesem städtebaulichen Zusammenhang kommt der Mainzer Straße als Verbindung zwischen dem Sternplatz am Römerpark und dem Alteburger, bzw. Oberländer Wall als Begrenzung der Neustadt eine besondere Bedeutung zu. Diese Anlage von Sichtachsen ist prägend für die Stübbensche Planung, die immer wieder mit platzbildenden Konzentrationen von Straßenzügen arbeitet, um so ein spannungsreiches Straßenbild zu schaffen. Ein weiteres Anliegen der neustädtischen Planung ist die Durchgrünung der neuen Stadtquartiere, wofür die als Allee angelegte Mainzer Straße ein typisches Beispiel ist.
Wie u.a. auch das "Gerichts-" und das "Belgische Viertel" gehören Teile der südlichen Neustadt zu den "herrschaftlichen bis gutbürgerlichen" Wohngegenden, die durch ausgesprochen repräsentative Bauten geprägt sind. Zu diesen Wohngegenden gehört auch die Mainzer Straße, die von viergeschossigen Gründerzeitmietshäusern mit z.T. großzügiger Ausstattung gesäumt wird, die fast ausschließlich durch mehrgeschossige Erker mit breiten, bzw. gekoppelten Fenstern das Straßenbild prägen. Die Erker betonen den Vermittlungsbereich der Hausfassaden als eine in den Luftraum der Straße vorgeschobene Nahtstelle des Innen und Außen einer Wohnung und gestalten so das Straßenraumprofil der Mainzer Straße maßgeblich mit. Die aufwendige Fassadengestaltung mit einer rustizierten Sockelzone und flächig ornamentierten Wandzonen im 2. und 3.OG unterstützen wirksam die Fassadenrhythmisierung durch den dreigeschossigen Mittelerker und den Dachaufbau. Beide Gestaltungselemente sind typisch für die zeitgemäße, individuelle Architektursprache der südlichen Neustadt.
Als integraler Bestandteil der zwischen dem Römerpark und dem Alteburger Wall noch weitgehend erhaltenen Erstbebauung ist das o.g. Objekt ein anschauliches und unverzichtbares Beispiel der gründerzeitlichen Architektur- und Stadtbaugeschichte Kölns.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0