Wohnhaus
Genovevastraße 84 · Mülheim
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_8003 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Genovevastraße 84, 51063 Köln |
| Baujahr | um 1870 bis 1880 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 15.11.1996 |
| Stadtteil | Mülheim |
Erbaut um 1870/80, dreigeschossiges Vorderhaus mit hofseitigem Flügelbau.
Straßenfassade: dreiachsige Stuckfassade im Stil der Neorenaissance, segmentbogige Fenster- und Türöffnungen mit profilierter Stuckrahmung (Tür erneuert), Fensterverschlüsse mit Sprossenteilung (Sprossen beim mittleren und linken Fenster im 1. OG entfernt); Sockel mit 2 Kellerfenstern, EG mit aufgeputzten Lagerfugen und Bogensteinen, breites Stockgesims über dem EG; 1. OG mit 3 Horizontalbändern, Fenster mit geohrter Rahmung und Überdachung, Mittelfenster zusätzlich übergiebelt und aufwendig stuckiert; 2. OG mit flachem Band in Sohlbankhöhe, segmentbogige Fensterüberdachungen, breites Traufgesims mit 3 Occuli; Satteldach mit Firstkamin (2 Dachgauben nicht original).
Rückseite: Rückfassade backsteinsichtig, Fenster mit Sprossenteilung im EG und 1.OG (Hoftür und Fenster 2. OG erneuert, Dachgauben neu), Flügelbau backsteinsichtig (EG geschlämmt), Fenster zum Teil mit Sprossenteilung.
Innen: original: Keller mit Fliesenboden und Kappendecke aus Backstein, Hausflur mit bunten Bodenfliesen und Stuckaturen (Wandabschluß- und Deckenleiste), Treppenhaus mit bunten Bodenfliesen, Holztreppe mit hölzernen Geländerstäben, Handlauf und Antrittspfosten (oberer Pfostenteil fehlt), Wohnungs- und Zimmertüren.
Hof: Garten im rückwärtigen Teil des Grundstücks.
Mülheim entwickelte sich aufgrund der günstigen Verkehrslage (Rheinhafen, Straßen- und seit ca. 1850 Eisenbahnknotenpunkt) und der historisch-politischen Gegebenheiten (Tradition der religiösen Freiheit) entwickelte im 19. Jh. aus einer gewerblichen Ansiedlung zu einer Industriestadt (Waggonfabrik Zypen & Charlier 1846, Bleiweißfabrik Lindgens & Söhne 1851, Walzwerk Böcking & Cie 1872, Drahtseilerei Felten & Guilleaume 1874). Als Folge dieser Industrialisierung erlebte bis 1914 selbständige Stadt einen wirtschaftlichen Aufschwung mit Bevölkerungszuwachs, der zur raschen Bebauung des bis dahin freien Geländes entlang der Ausfallstraßen und in der Nähe der neuen Industrieanlagen führte.
Östlich der ehemals näher an der Mülheimer Altstadt gelegenen Eisenbahn (Köln-Mindener und Bergisch-Märkische Bahn) wurde nach der Mitte des 19. Jahrhunderts die Genovevastraße angelegt (damals Bahnstraße genannt) und in den 70/80er Jahren auf der Ostseite bebaut. Als Mieter und Besitzer der Bauten werden meist Angehörige des Mittelstands genannt, v. a. Angestellte und Ingenieure.
Das Haus Genovevastr. 84 entstand im Zuge der Erst-Bebauung und ist damit ein wichtiges Zeugnis für die Stadtentwicklung Mülheims. Der Zeugniswert des Hauses ist um so höher einzuschätzen, als die ehemals geschlossene gründerzeitliche Bebauung der Genovevastraße größtenteils zerstört wurde und die Innenausstattung hervorragend erhalten ist.
Als ein typisches Beispiel des Drei-Fenster-Hauses mit L-förmigem Grundriß, das für den Kölner Raum im 19. Jahrhunderts charakteristisch war, ist das o. g. Objekt außerdem architekturgeschichtlich bedeutsam.
Das o.g Objekt, das um die Jahrhundertwende dem im Nachbarhaus wohnenden Ingenieur Trümmler gehörte, kann außerdem als wichtige Quelle für die Wohnverhältnisse des sich im Zuge der Industrialierung etablierenden "neuen Mittelstandes". Im Vergleich zu den etwa zeitgleich entstandenen Arbeitersiedlungsbauten Keupstr. 97-117 und Zehntstr. 41-45 wird der gehobene Anspruch des Bauherrn deutlich, der auf Schmuckformen der Renaissance zurückgreift. Das andere Ende der gesellschaftlichen Skala wird durch den palastartigen Eckbau Genovevastr. 94/ Keupstr. markiert, der dem Generaldirektor des schräg gegenübergelegenen Carlswerkes, Kommerzienrat Guilleaume, als repräsentativer Wohnsitz diente. Gerade die Gegenüberstellung der nahe beieinanderliegenden Bauten Genovevastr. 84 und 94 ist von großer sozialgeschichtlicher Aussagekraft. Aus den o. g. Gründen ist die Erhaltung des Hauses unbedingt notwendig.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0