Wohn- u. Geschäftshaus

Eifelstraße 20 · Neustadt/Süd

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_8057
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohn- u. Geschäftshaus
Adresse Eifelstraße 20, 50667 Köln
Baujahr1897
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 18.03.1997
Stadtteil Neustadt/Süd

Erbaut 1897; längsrechteckiger Grundriß mit größerem rückwärtigen Seitenflügel; Fassade: 4 Geschosse, Souterrain, ausgebautes Dachgeschoß; 3 Achsen (Eingang rechts); kombinierte Backstein-Stuckfassade mit Gliederungselementen der Neurenaissance und des Rokoko: aufgeputzte Lagerfugen im Souterrain und EG (Bossen-Imitat); unterschiedliche Fensterformen; profilierte Gesimse, Fensterrahmungen und -brüstungen, florale und figürliche Stukkaturen (Gehänge und Löwenköpfe); Mittenbetonung und Fassadenrhythmisierung durch zweigeschossigen Erker mit Balkon (Balkongeländer erneuert) und Zwerchhaus mit gekoppelten Rundbogenfenstern; Fenster erneuert (Kunststoff, Kreuzstock); Eingangs- uns Souterraintür erneuert (Holz).

Innen original: Grundrißdisposition (tragende Wände).

Die Kölner Neustadt wurde als eine der bedeutendsten Stadterweiterungen des ausgehenden 19. Jahrhunderts seit 1880 von Josef Stübben geplant und seit 1881 von ihm ausgeführt. Diese sich halbkreisförmig um die Altstadt legende Bebauungszone wird wesentlich durch die sogenannten "Ringe" geprägt. Auf diesen Prachtboulevard wurden alle städtebaulichen Planungen der Neustadt mit ihren Straßen, öffentlichen Plätzen und Grünanlagen ausgerichtet.

In diesem städtebaulichen Zusammenhang kommt der Eifelstraße eine besondere Bedeutung zu, da sie die Verbindung zwischen den Wällen (Eifel- und Vorgebirgswall), dem Eifelplatz und dem Sachsen- bzw. Salierring herstellt.

Die südliche Neustadt gehört zu den "herrschaftlichen bis gutbürgerlichen" Wohngegenden (wie u.a. auch das "Gerichtsviertel" und das "Belgische Viertel"), die durch ausgesprochen repräsentative Bauten geprägt sind.

Das o.g. Objekt ist durch eine aufwendige Gestaltung der baulichen Großformen und baukünstlerischen Details charakterisiert, die den gehobenen Anspruch der Bauherrenschaft an die architektonische Gestaltung des Gebäudes dokumentiert, wobei Architektur und Schmuckformen des o.g. Objektes vorwiegend der Renaissance-Baukunst verpflichtet sind (Wechsel der Fensterformen, Gesimsausprägungen, Ornamentik, Materialwechsel). Dieser Rückgriff auf einen historischen Baustil ist typisch für die Architekturauffassung der Gründerzeit, die deshalb auch als Historismus bezeichnet wird.

Die in der Eifelstraße erhaltenen Gebäude belegen die Architekturauffassung des Historismus durch eine Vielzahl unterschiedlich gestalteter Bauten, denen allen ihre ursprüngliche repräsentative architektonische Großform eigen ist und so in ihrem gehobenen Wohnanspruch charakterisiert werden. In Einheit mit den Nachbarbauten bildet das o.g. Objekt ein Ensemble von repräsentativem Charakter, das die ursprüngliche Bebauung auch heute noch erlebbar macht und als Dokument großbürgerlicher Wohnkultur unbedingt zu erhalten ist.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0