Wohnhaus
Am Heidstamm 12 · Lövenich
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_8165 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Am Heidstamm 12, 50859 Köln |
| Baujahr | 1909 bis 1910 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 09.10.1997 |
| Stadtteil | Lövenich |
Erbaut 1909/10; eingeschossiges Wohnhaus mit Mansardgeschoß; drei Achsen, Mitteleingang, zwei Gauben in den Fensterachsen; Backsteinfassade mit gelben Backsteingliederungen: Segmentbögen über Fenster- und Türöffnungen, Sohlbänke, Gurtgesims und Traufgesims; Fenster und Haustür erneuert, Terrazzostufen, Sockel verändert: verputzt.
Das rückwärtige Grundstück und seine Aufbauten sind nicht Bestandteil des Denkmals.
Das o. g. Objekt ist das rechte Haus einer 1909 bis 1910 gemeinsam mit den Nachbarhäusern Nr. 14 und Nr. 16 erbauten Dreiergruppe, die auf dem Grundstück eines vorher abgebrochenen Kleingehöfts entstand. Obwohl in der Fassadengestaltung unsymmetrisch, stellen die gemeinsam erbauten Häuser, deren Backsteinfassaden durch die durchlaufenden Gesimse und die einheitlichen Mansarddächer verbunden sind, eine Einheit dar.
Im Laufe des 19. Jahrhunderts löste das Backsteinhaus den seit Jahrhunderten üblichen Fachwerkstil des Wohnhauses der einfachen Dorfbevölkerung ab. Innerhalb des Dorfes Lövenich entstanden vereinzelt in der Regel giebelständige Wohnhäuser, deren traufständige Ställe und Scheunen den landwirtschaftlichen Haupt- und Nebenerwerb dokumentieren.
Als gegen Ende des Jahrhunderts in Köln beschäftigte Arbeiter und Handwerker die umliegenden, an die Eisenbahn angeschlossenen Dörfer als Wohnort entdeckten, setzte auch in Lövenich eine rege Bebauung ein.
Unter dem Einfluß der allgemeinen Einführung einer Baufluchtlinie um 1875 entwickelte sich zunächst das traufständige Wohnhaus, später führte die Verteuerung der Grundstückspreise und die Übernahme städtischer Wohnhausarchitektur ab etwa 1900 zu einer Reduzierung der Parzellenbreite zur Hausbreite und zu den Vorgängern der späteren Reihenbebauung. Bis etwa 1900 waren die Wohnhäuser immer eingeschossig und backsteinsichtig mit geringen, immer einfarbigen Gliederungen; Fenster- und Türöffnungen besitzen Stichbögen und das Dachgeschoß wurde nicht ausgebaut. Ein Stall sowie ein Abort mit Pultdächern im Anschluß an das Haus sowie ein Garten zum eigenen Anbau waren üblich.
Seit der Jahrhundertwende herrschte auch im dörflichen Wohnhaus die Zweigeschossigkeit vor, ein Einfluß städtischer Bauunternehmer, aber auch die Folge von schmaler gewordenen Baugrundstücken. Die Fassaden wurden mit gelben Backsteinen verziert, seit etwa 1905 überwiegen Putzfassaden.
Das o. g. Objekt entstand in der Folge einer Grundstücksteilung. Das Grundstück eines abgebrochenen historischen Kleingehöfts wurde in drei gleichgroße Parzellen aufgeteilt und mit zwei unterschiedlichen Haustypen bebaut. Weil die Parzellen schräg auf die Straße stoßen, die Neubauten aber in der neuen Bauflucht liegen mußten, bekamen die Häuser eine nahezu trapezförmige Grundfläche. Die Bauherren bestanden auf die dorfübliche Kleintierhaltung und auf einen Zugang zu den Ställen im Hofbereich. Die Parzellenbreite von 8,11 m war für ein Haus mit seitlicher Einfahrt zu schmal. Im Gegensatz zu den beiden Nachbarbauten wurde hier ein traditioneller Haustyp mit dörflichem Grundriß gewählt. Der mittige Eingang erlaubt den direkten Durchgang in den Hofbereich, der Wohnbereich wird symmetrisch geteilt.
Die traufständige Ausrichtung des Hauses und die Reihung mit den Nachbarhäusern zeigt eine typisch vorstädtische Entwicklung. Die zur Bauzeit auch innerhalb des Dorfes schon sehr unüblich gewordene traditionelle Backsteinfassade wie auch der Rückgriff auf einen typischen Haustyp des 19. Jahrhunderts ist jedoch ein besonderer Ausdruck der Verwurzelung des Bauherren in der dörflichen Lebenseinstellung. Die Mansarddachlösung dient hier als preiswerte Version eines Obergeschosses. Das Haus ist ein Beispiel für die Einbindung eines älteren Bautyps in die zeitgemäße Reihenbebauung. Es lebt vor allem in der Wirkung der Häusergruppe als Ganzes, die ursprünglichen Fassaden verleihen ihr das ausgesprochen ortstypische Aussehen.
Dank seines weitgehend erhaltenen Erscheinungsbildes einer Übergangsform von dörflicher Bautradition zur vorstädtisch geprägten Architektur trägt das Objekt besonders zur Veranschaulichung der baulichen Entwicklung seit der Jahrhundertwende bei und ist gerade auch im Zusammenhang mit seinen denkmalwerten Nachbarbauten (Am Heidstamm 14, 16, 1, 9; Nettengasse 1; Braugasse 1, 5, 29, 31, 12, 14; Karl-Kaulen-Str. 44 - 46, 25 und Nagelschmiedshütte 8) unbedingt zu erhalten.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0