Wohn- u. Geschäftshaus (nur straßenseitig)
Dellbrücker Hauptstraße 148 · Dellbrück
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_8486 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohn- u. Geschäftshaus (nur straßenseitig) |
| Adresse | Dellbrücker Hauptstraße 148, 51069 Köln |
| Baujahr | 1914 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 22.09.2000 |
| Stadtteil | Dellbrück |
Wohn- und Geschäftshaus (1914)
2 Geschosse, 4 Achsen, Satteldach mit Dachflächenfenstern
Stuckfassade im Stil des Historismus, gestrichen.
Giebelhäuschen mit Frontispiz, Rundbogenfries.
Segmentfenster (Rahmen modernisiert: Kunststoff), über den Fenstern in abwechselnder Reihenfolge auf Konsolen: Bogengiebel und Dreiecksgiebel.
Erdgeschoss verändert: farbig gefliest.
Toreinfahrt (verändert).
Das o. g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist als auch wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:
Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wuchsen die Dörfer Thurn, Strundem, Hagedorn und Alt Dellbrück mehr und mehr zusammen. Seit 1905 bilden sie den Ortsbereich Delbrück. Der Ort begann sich unter dem Einfluss der verkehrsmäßigen Anbindung an Köln durch Eisen- und Straßenbahnlinien zu entwickeln. 1914 wurde er nach Köln eingemeindet. Neben der Bergisch-Gladbacher Straße als Ost-West-Anbindung gewann die gradlinig mit nord-südlichem Verlauf angelegte und in dichter Abfolge mit typisch vorstädtischen, zwei- bis dreigeschossigen Wohn- und Geschäftshäusern, deren Fassaden mehr oder weniger sparsam gestalteten Stuckdekor erhielten, bebaute Dellbrücker Hauptstraße zunehmend an Bedeutung.
Das Haus Dellbrücker Hauptstraße 148 dokumentiert innerhalb des heutigen Orts- und Straßenbildes als Teil des erhaltenen Ensembles der Dellbrücker Hauptstraße (Nr. 146 - Nr. 176 zwischen Bergisch-Gladbacher Straße und Ottilienstraße) den Prozess der wachsenden Verstädterung ehemaliger Landgemeinden im Umkreis der Stadt Köln.
Die Erhaltung der Fassade und der Dachgestaltung des o. g. Objekts ist daher aus den genannten Gründen unverzichtbar.
Aufgrund des vollständig veränderten Grundrisses der Wohnungen durch Entfernen von Wänden und der veränderten Decken beschränkt sich der Denkmalwert auf die Fassade obwohl ein hölzernes Treppengeländer erhalten ist.
Nicht zum Denkmal gehörig:
Rückseitiger Anbau (Backstube) von 1978 (nach Abriss der Wurstküche der zuvor im Hause untergebrachten Metzgerei); Balkonanlage.
Rückseitige Fassade: verputzt, Anbau eines Balkons auf Stahlträgern (bis auf Anbau reichend)
Hinweis für Herrn Machat (nicht zur Bewertung gehörig):
Wegen der starken und irreversiblen Veränderungen im Innern bzw. der nur noch rudimentär erhaltenen inneren Ausstattung wird im Interesse einer Bewahrung des Straßenbildes an dieser Stelle der Dellbrücker Hauptstraße/Erikastraße die Unterschutzstellung ausnahmsweise nur der straßenseitigen Fassaden empfohlen.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0