Wohn- u. Geschäftshaus

Dellbrücker Hauptstraße 177 · Dellbrück

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_8494
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohn- u. Geschäftshaus
Adresse Dellbrücker Hauptstraße 177, 51069 Köln
Baujahr1899
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 17.11.2000
Stadtteil Dellbrück

Traufständiges Wohn- und Geschäftshaus, erbaut 1899; 3½ Geschosse, 5 Achsen.

Fassade: Aufwendig zwischen, unter und über den hochrechteckigen Fenstern geschmückte Stuckfassade im Stil des Historismus, mit Fugenschnitt und Sohlbankgesimsen; im 2. OG Fensterdächer.

Hochrechteckige modernisierte Fenster mit Oberlichten, im 2. OG markante Sohlbänke.

EG mit Sockel, verändert; Originalzustand in Resten erhalten (Bossenwerk); Haus- und Ladeneingangsbereich sowie Ladenfenster verändert.

Dach: Satteldach mit 3 neueren Dachflächenfenstern (straßenseitig); voll ausgebautes DG mit 5 vermutlich später durchgebrochenen, in den Achsen liegenden kleinen Fensteröffnungen im Stile eines Attikageschosses.

Rückseite: verputzt, Fenster verändert.

Im Innern: Holztreppe mit Antrittspfosten, hölzernem Handlauf, gedrechselten Stäben und hölzernen Podesten erhalten; Wohnungseingangstüren verändert; Zimmertüren und Türlaibungen teilweise erhalten.

Zum Denkmal gehörend:

im Hof ein älterer, zweigeschossiger backsteinsichtiger Bau mit modernisierten Fenstern, dem das neuere Wohnhaus 1899 vorgesetzt wurde.

Nicht zum Denkmal gehörend:

rückseitige Ladenerweiterung am Haupthaus (50er Jahre) sowie Schuppen rechter Hand im Hof.

Das o.g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist als auch wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wuchsen die Dörfer Thurn, Strunden, Hagedorn und Alt Dellbrück mehr und mehr zusammen. Seit 1905 bilden sie den Ortsbereich Dellbrück. Der Ort begann sich unter dem Einfluss der verkehrsmäßigen Anbindung an Köln durch Eisen- und Straßenbahnlinien zu entwickeln. 1914 wurde er nach Köln eingemeindet. Neben der Bergisch-Gladbacher Straße als Ost-West-Anbindung gewann die gradlinig mit nord-südlichem Verlauf angelegte und in dichter Abfolge mit typisch vorstädtischen, zwei- bis dreigeschossigen Wohn- und Geschäftshäusern, deren Fassaden mehr oder weniger aufwendig gestalteten Stuckdekor erhielten, bebaute Dellbrücker Hauptstraße zunehmend an Bedeutung.

Das Haus Dellbrücker Hauptstraße 177 dokumentiert innerhalb des heutigen Orts- und Straßenbildes im erhaltenen Ensemble der Dellbrücker Hauptstraße (Nr. 165, 177, 187, 205, 209) den Prozess der wachsenden Verstädterung ehemaliger Landgemeinden im Umkreis der Stadt Köln. Es ist somit aus ortsgeschichtlichen, städtebaulichen und architekturgeschichtlichen Gründen zu erhalten.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0