Wohnhaus

Alvenslebenstraße 8 · Neustadt/Nord

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_0792
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Alvenslebenstraße 8, 50668 Köln
Baujahrum 1910
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 27.10.1981
Stadtteil Neustadt/Nord

Das um 1910 gebaute Wohnhaus ist ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:

Ortsgeschichtlich ist das Bauobjekt Zeugnis der zweiten Welle des Stadtausbaus Kölns nach seiner Erweiterung und Neuplanung um 1881. Im Zeitraum von 1900 bis 1910 stieg die Stadtbevölkerung von 367.000 auf 655.000 Einwohner, wobei das größte Wachstum auf das heutige Gebiet der Neustadt konzentriert war. Für die hier von 80.000 auf 124.000 in kurzer Zeit gestiegene Einwohnerzahl wurden 119.000 neue Wohnungen, meistens mit drei bis fünf Zimmern, in vier- bis sechsstökkigen Miethäusern, für gehobene Ansprüche gebaut. Die zur Riehler Straße führende Wohnachse der Alvenslebenstraße ist als die südliche Grenzanlage des Neusser Walls und als einer von den letzten Fassadenzeilen des sogenannten Gerichtsviertels und des Kölner Nordens überhaupt anzusehen.

Baukünstlerisch versucht das waagerecht angelegte, viergeschossige Wohnhaus mit einem abgerundeten vierten Fenstererker die neuen Wege der Architektur nach der Jahrhundertwende abzuschreiten. Während die Symmetriebetonung der Mittelachse, die Rundung der Dachzone und des Risalitaufsatzes sowie die drei energisch geführten Brüstungsgesimse die Anpassung an die neoklassizistische bzw. Jugendstilformen der Nachbarhäuser andeuten, ist der eigentliche Beitrag des Hauserbauers in der Bemühung um die reine Plastizität und Geometriegliederung zu sehen.

Die Werksteinrahmung des Portals sowie die punktuelle Rhythmik der Lisenenstriche sind als die abstrakte Umsetzung der Nachbarschaft nach vorhergehenden, naturalischen Formen gemeint. Nur die im obersten Drittel der Fenster zu findende, kleine Sprossenteilung bedeutet die Anpassung an die Tradition; die monumentale Einfachheit und die voll abstrakten, monumentalen Gliederungen sind schon der Ästhetik der Moderne zuzurechnen.

Auch im Hausinneren erzeugen die großen Fenster des Treppenhauses mit Farbeinschnitten und Metalleinlagen im ersten und zweiten Obergeschoß den Effekt der maximalen Lichtführung und modernen Transparenz des Interieurs. Der Marmorfußboden des Eingangsbereichs ist durch die Marmorlisenen und Marmorverkleidung bis in die Brüstungshöhe begleitet. Während die Kellertreppe mit Gußeisengeländer komplettiert ist, ist die Hauptsteintreppe durch ein besonders original gestaltetes Holzgeländer aus viereckigen Balken und kleinen Metallstangen verziert. Die Wohnungseingangstüren, die Zimmertüren sowie die einfache Stuckdeckenschnitte sind teilweise erhalten geblieben, an einzelnen Stellen aber etwas rücksichtslos erneuert.

Städtebaulich bildet die rechte, d.h. durch gerade Hausnummern gekennzeichnete Straßenseite, im Unterschied zu der gegenüber liegenden Zeile, eine stilistisch gemischte Anlage. Die Fassadenteile der Häuser Nr. 6 - 12 bewahren die historische Bauüberlieferung, wobei das oben erwähnte Phänomen des Stilwandels nicht als Bruch in dem gegebenen, geschichtlichen Erscheinungsbild der Straße zu bewerten ist.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0