Wohnhaus

Alvenslebenstraße 10 · Neustadt/Nord

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_6975
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Alvenslebenstraße 10, 50668 Köln
Baujahrum 1910
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 03.12.1993
Stadtteil Neustadt/Nord

Erbaut um 1910; 4 Geschosse, ausgebautes Dachgeschoß, 5 Achsen, 3. und 4. Achse von links durch Erker auf rechtekkigem Grundriß mit Giebel und Balkon betont; Putzfassade mit Stuckgliederungen in Anklängen an den Jugendstil und Neoklassizismus (Stuck teilweise ab); Fenster und Haustür erneuert. Rückseite backsteinsichtig, 2 Balkone mit originalem Ziergitter an der Ostseite des Hofanbaus, ein neuer, gerundeter Balkon im Hauswinkel, Fenster teilweise original. Zum Denkmal zugehörig die das Grundstück im Norden und Süden eingrenzenden Mauern. Im Innern original: Wandfliesen, Terrazzoboden, Terrazzotreppe.

Die von H. J. Stübben geplante Kölner Neustadt gilt als bedeutendste Stadterweiterung des Deutschen Reiches im ausgehenden 19. Jahrhundert. Im Zuge ihrer Durchführung seit 1881 entstand im Norden der Neustadt zwischen Riehler und Neusser Straße das sogenannte "Gerichtsviertel", ein mittleren und gehobenen Ansprüchen genügendes Wohnviertel. Die Alvenslebenstraße, von der Blumenthalstraße zum Neusser Wall verlaufend, wurde um 1905-1914 bebaut. Das o. g. Objekt ist integraler Bestandteil eines weitgehend erhaltenen Straßenzuges innerhalb des Ensembles Neustadt-Nord, der noch heute seine Maßstäblichkeit bewahrt hat und somit ein unverzichtbares Zeugnis der historischen Bebauung im sogenannten Gerichtsviertel mit seiner individuell gestalteten Wohnhausarchitektur im Stil des Historismus.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0