Wohn- u. Geschäftshaus
Am Zuckerberg 9 · Neustadt/Nord
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_1560 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohn- u. Geschäftshaus |
| Adresse | Am Zuckerberg 9, 50668 Köln |
| Baujahr | um 1906 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 02.08.1983 |
| Stadtteil | Neustadt/Nord |
Das Gebäude wurde um 1906 als fünfgeschossiges Eckhaus mit drei Achsen zur Straße Am Zuckerberg hin, drei Achsen zum Neusser Wall hin, einer abgeschrägten Ecke, zwei Erkern (ein Erker an jeder Straßenseite) und einer Putz- und Stuckfassade errichtet.
Der architektonische Ausdruck wird i.W. durch die Abschrägung der Ecke bestimmt, die sich an dem gegenüber liegenden Eckhaus als Pendant wiederholt und somit vom Neusser Wall aus die Eingangssituation der Straße Am Zuckerberg bildet. Die Wirkung der Eckabschrägung wird durch den Zugang des Ladenlokals im Erdgeschoß, durch nach oben hin zunehmend ausgeprägten Balustradenschmuck an den Brüstungsfeldern des ersten und dritten Obergeschosses und durch rahmende Pilaster auf den Gebäudekanten unterstrichen. Zudem erfüllen die beiden gleichförmigen Erker (flacher, rechteckiger Grundriß) am ersten bis dritten Obergeschoß am Neusser Wall in der ersten Achse von links und Am Zuckerberg in der Mittelachse die Aufgabe, die Ecksituation durch Rahmung und Wiederholung der Eckvertikalen und zugleich am Neusser Wall durch Verschiebung aus der Mittelachse in die erste Achse von links zur Ecke hin, die Eingangssituation der Straße Am Zuckerberg hervorzuheben.
Das horizontal gebändert rustizierte Erdgeschoß schließt mit einem Stockwerkgesims ab. Darauf steht vor der Rustika des ersten Obergeschosses ein durchlaufender Balustradenfries. Die Fensterachsen, in denen die obersten Fenster mit floral verzierten Halbrundbogen abschließen, sind mit den oben genannten, vom ersten Obergeschoß bis zur Traufe reichenden Pilastern vertikal gerahmt. An den Seitenansichten ist insbesondere der obere Teil der Erker durch Stockwerkgesimse zwischen dem zweiten und dritten Obergeschoß (allein an den Erkern) und durch die Balkone auf den Erkern dominierend betont.
Der Neusser Wall bildet die Bebauungsgrenze zwischen der Neustadt, die ab 1881 nach der Planung des Stadtbaumeisters Hermann-Joseph Stübben errichtet wurde, und dem inneren Grüngürtel der Stadt. Zur Bildung des einseitig bebauten Straßenraums besteht die gleichzeitig angelegte, zweireihige Baumallee auf der Seite des Grüngürtels zwischen Riehler Straße und Neusser Platz. Diese Allee ist zugleich Rahmung der Achse und des Tors zu dem als Baudenkmal erhaltenen preußischen Fort am Neusser Wall. Der Straßenraum des Neusser Walls ist durch Abknickung zwischen den geradlinigen Einzelabschnitten geschlossen.
Die Straße Am Zuckerberg, deren Achse mit der der Amsterdamer Straße identisch ist (ehemals zusammenhängender Straßenzug, unterbrochen durch die Rampen der Zoobrücke) wird im Süden durch den Riehler Platz, im Norden durch den Baumbestand des inneren Grüngürtels abgeschlossen.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0