Wohnhaus

Mainzer Straße 23 · Neustadt/Süd

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_0869
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Mainzer Straße 23, 50678 Köln
Baujahrum 1903 bis 1906
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 14.12.1981
Stadtteil Neustadt/Süd

Erbaut um 1903-06, 4 Geschosse, Souterrain, ausgebautes Dachgeschoß mit breitem Giebel, 3 Achsen, 3geschossiger Erker auf segmentbogenförmigem Grundriß und mit aufgesetztem Balkon in der Mittelachse, Werkstein- und Putzfassade mit Stuckgliederungen vorwiegend im Jugendstil, Fenster weitgehend original (Souterrainfenster mit orig. schmiedeeisernem Gitter, Fenster des Dachgeschosses mit orig. schmiedeeisernen Balkonkastenhalterungen), Haustrür verändert, Tür zum Souterrain teilweise original. Rückseite und seitlicher Anbau weitgehend in zweifarbigem Backstein, fassadenhoher Erker in der rechten Achse des Vorderhauses (verputzt), Balkone (teilweise mit orig. schmiedeeiserner Brüstung) an der Rückfront des Seitenhauses, Fenster (teilweise mit orig. farbiger Bleiverglasung) weitgehend original, Türen teilweise original. Im Innern original erhalten: Im Vestibül weitgehend Marmorboden, Marmortreppe mit schmiedeeisernem Geländer, Holzhandlauf und marmornem Antrittspfosten, weitgehend Wandvertäfelung zur halben Höhe (bzw. in der Sockelzone) mit Marmor, teilweise Wand- und Deckenstuck (an der Wand ovale Marmorornamente umschließend), Rahmung aus Naturstein (ursprünglich für einen Spiegel), eine Holztür, Stuck an den beiden Stützbögen; im Flur Marmorboden und Vertäfelung der Wand in der Sockelzone mit Marmor (Hochparterre), Steintreppe mit schmiedeeisernem Geländer ins Souterrain, Terrazzo- treppe mit gedrechseltem Holzgeländer und Antrittspfosten, Zwischenpodeste mit Mosaikeinlagen, Holzprofilleiste auf halber Wandhöhe, teilweise Deckenstuck und Stuck an der Treppenunterseite, teilweise Wohnungseingangstüren; in den Wohnungen weitgehend Zimmertüren mit Laibungen, weitgehend Deckenstuck. Bestandteil des Denkmals ist auch der Hinterhof mit den Einfriedungsmauern.

Das o. g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:

Die von H. J. Stübben geplante Kölner Neustadt gilt als bedeutendste Stadterweiterung des Deutschen Reiches im ausgehenden 19. Jahrhundert. Den alten Wallstraßen folgend legt sie sich, mit der Ringstraße als Kernstück, halbkreisförmig um die Altstadt. Im Zuge ihrer Anlage ab 1881 entstand in der südlichen Neustadt - zwischen Bonner Straße und Rhein - das später sogenannte "Universitätsviertel", wo sich vorrangig das mittlere und gehobene Bürgertum ansiedelte. An der als Allee angelegten Mainzer Straße hat sich verhältnismäßig viel von der im wesentlichen um 1903-06 errichteten Bebauung erhalten. Das Haus Nr. 23 ist integraler Bestandteil der in diesem Abschnitt - zwischen Trajan- und Maternusstraße - fast vollständig erhaltenen Häuserzeile. Das verhältnismäßig breit gelagerte Gebäude hebt sich von seinen Nachbarhäusern vor allem durch den klaren, axialsymmetrischen Aufbau ab. Der breite Erker auf segmentbogenförmigem Grundriß in der Mittelachse korrespondiert mit dem fast fassadenbreitem geschweiften Giebel und setzt gleichzeitig einen starken vertikalen Akzent. Durch die Verwendung unterschiedlichster Materialien wie Werkstein, Putz und Stuck, ist die vorwiegend im Jugendstil gehaltene Fassade äußerst abwechslungsreich gestaltet worden. Das o. g. Gebäude, das Aufschluß über die Gestaltungsvielfalt der Architektur zu Beginn dieses Jahrhunderts gibt, veranschaulicht noch heute das ursprüngliche Erscheinungsbild an der Mainzer Straße und wird somit, auch in Bezug hierauf, zum unverzichtbaren Dokument.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0