Ehem. Kreuzkirche mit Gemeindehaus
Machabäerstraße 26/26a · Altstadt/Nord
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_0993 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Ehem. Kreuzkirche mit Gemeindehaus |
| Adresse | Machabäerstraße 26/26a, 50668 Köln |
| Baujahr | 1912 bis 1913 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 19.04.1982 |
| Stadtteil | Altstadt/Nord |
Um 1895 erbaut. 4 Geschosse, in den 30er Jahren ausgebautes Dachgeschoß (Dachzone verändert), Souterrain, 2 Achsen, Stuckfassade mit Stilanklängen an die Renaissance, rundbogig abschließender Hauseingang. Originale Haustür mit Oberlicht, Fenster verändert. Im Innern original erhalten: im Vestibül und Flur schwarzgerahmter ornamentierter Terrazzoboden mit Mosaikkante, Differenzstufen (Setzstufen in hellem und Trittstufen in dunklem Naturstein), im Vestibül Stuckleiste an der Decke, hölzerne Treppenanlage mit gedrechselten Stäben und Antrittspfosten, profilierte Holzleiste an der Wand des Treppenaufganges, Wohnungseingangstüranlagen (EG-3. OG), in den Wohnungen (EG-3. OG) Zimmertüren und Laibungen weitgehend original sowie Reste von Deckenstuck. Rückseite: backsteinsichtig, seitlicher Anbau (teilweise durch Kriegseinwirkung zerstört), Dachgeschoß des Vorderhauses und des seitlichen Anbaus in den 30er Jahren ausgebaut (Dachzone verändert), Treppenhaus - bzw. Abortfenster original.
Das o. g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:
Die von H.J. Stübben geplante Kölner Neustadt gilt als bedeutendste Stadterweiterung des Deutschen Reiches im ausgehenden 19. Jahrhundert. Den alten Wallstraßen folgend, legt sie sich, mit der Ringstraße als Kernstück, halbkreisförmig um die Altstadt. Im Zuge ihrer Anlage ab 1881 entstand westlich der Ringstraße zwischen Gladbacher- und Zülpicher Straße das sogenannte "Westend", ein gutbürgerliches Wohnviertel mit vornehmen Mietshäusern von meist reicher Fassadengestaltung. Die seit 1895 bebaute Händelstraße verfügt noch heute über einen dichten Häuserbestand aus dieser Zeit. Während die Häuser im nördlichen Straßenabschnitt durch ihre Nähe zur alten Ausfallstraße Aachener Straße und den ehemals vorhandenen Sichtbezug zum Prachtboulevard des Ringes mit breiten und aufwendig gestalteten Fassaden versehen waren, setzt sich die Bebauung zwischen Richard-Wagner- und Jülicher Straße in schmaleren Parzellierungen fort. Obiges Gebäude ist integraler Bestandteil dieses an der östlichen Seite noch weitgehend erhaltenen Straßenabschnitts und trägt als Bindeglied zwischen zwei Häusergruppen (6-10 u. 20-24) in besonderem Maß zur Veranschaulichung des historischen Straßenbildes bei. Baukünstlerisch bedeutend ist es als Zeugnis der hier ähnlich qualitätvollen, jedoch weniger repräsentativ gestalteten Fassadenarchitektur. So beschränkte man sich bei diesem und anderen Häusern (Nr. 8, 20-24) auf eine Fassade ohne Erkerbauten und deutete Balkonbrüstungen lediglich an - ein architektonisches Detail, das den Illusionscharakter der Gründerzeitarchitektur anschaulich widerspiegelt.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0