Wohnhaus

Riehler Straße 37 · Neustadt/Nord

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_1090
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Riehler Straße 37, 50668 Köln
Baujahr1900 bis 1906
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 30.08.1982
Stadtteil Neustadt/Nord

Dieses zwischen 1900 und 1906 entstandene, viereinhalbgeschossige, dreiachsige Wohnhaus mit einem Giebelgeschoß weist im Souterrain- und Hochparterrebereich eine Backstein, darüber eine Stuckfassade auf. Die Mittelachse wird durch einen Risaliten betont, der sich bis in das Dachgeschoß erstreckt und dort von einem Satteldach abgeschlossen wird. Im dritten Obergeschoß befindet sich auf der Mittelachse ein Balkon mit Jugendstilgitter. Der Risalit wird von Mauervorlagen begrenzt, die unterhalb des starken Traufgesims mit Zahnschnitt in Triglyphen enden. Die Fenster oberhalb des Hochparterre besitzen flache, geometrische Einrahmungen. Die Fassade ist besonders im Bereich des zweiten Obergeschosses auf der Mittelachse mit geometrischen Stuckelementen geschmückt.

Erhaltenswert sind im Inneren die Stuckdecken, Wohnungstüre und insbesondere ein rückwärtiges Fenster mit Bleiverglasung im ersten Obergeschoß.

Dieses, dem geometrischen Jugendstil zuzurechnende Haus mit sparsamer Ausschmückung der Fassade ist asymmetrisch angeordnet. Beherrschend ist sicherlich der Mittelrisalit, wobei das Dachgeschoß mit starker, profilierter Einrahmung wie als Abschluß in Form eines Dreieckgiebels auffallend ist. Insgesamt wäre zusammenzufassen, daß dieses Gebäude in seiner Fassade eine harmonische Einheit bildet.

Bei dem Objekt handelt es sich um ein Dokument der ursprünglichen Bebauung des Gerichtsviertels, wie sie in den ab 1881 von H.J. Stübben ausgeführten Neustadtplänen vorgesehen war.

Dieses Gebäude harmoniert mit den noch vorhandenen, benachbarten Denkmalbauten Riehler Straße Nr. 39, 41 und 43.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0