Wohnhaus

Hülchrather Straße 8 · Neustadt/Nord

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_1044
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Hülchrather Straße 8, 50670 Köln
Baujahr1905 bis 1907
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 07.06.1982
Stadtteil Neustadt/Nord

Das Wohn- und Geschäftshaus ist ein dreiachsiges, 1905-07 errichtetes Gebäude mit fünf Geschossen und Giebelgeschoß. Die asymmetrische Stuckfassade weist unterschiedlich breite Außenachsen mit originalen Eisengitterbalkonen und eine breite, weit vorspringende, ab erstem Obergeschoß als Erker gestaltete Mittelachse mit Balkon in Giebelgeschoßhöhe auf. Die Außenachsen sind durch horizontale Stuckbänder und vom dritten bis vierten Obergeschoß durch fünf säulenartige Lisenen mit abschließenden Stuckköpfen sowie durch ein ornamentiertes Kranzgesims gegliedert.

Im Inneren sind der Flur mit Marmortreppe, Fächer bildenden Wand- und Deckenstuckierungen (u.a. Jugendstilfries unter dem Deckenansatz), das Treppenhaus mit Terrazzotreppe, Jugendstileisengeländer mit Holzlauf, den originalen Flurfenstern und Deckenstuck bis zum ersten Obergeschoß, in der Wohnung zweites Obergeschoß einige Stuckdecken sowie die Küche mit originaler Wandverkachelung und Fußbodenfliesen besonders erhaltenswert.

Das Objekt ist in seiner Gesamtanlage - trotz der veränderten Erkerachse - als beispielhaft für einen repräsentativen Jugendstilbau anzusprechen. Mit den Nachbarhäusern Nr. 6, 10 und 12 (Ecke Weißenburgstraße) sowie mit der Bebauung der gegenüber liegenden Straßenseite (Weißenburgstraße 66, Hülchrather Straße 3,5,7,9 und 11) bildet das Objekt ein städtebauliches Ensemble von repräsentativen Jugendstilbauten mit Vorgärten.

Dokument für die ursprüngliche, repräsentative Bebauung des sogenannten Gerichtsviertels (zwischen Neusser und Riehler Straße), das im Rahmen des ab 1881 von H.J. Stübben ausgeführten Neustadtplans rund um das Oberlandesgericht als hochherrschaftliche Wohngegend angelegt wurde.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0