Wohnhaus
Riehler Straße 39 · Neustadt/Nord
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_6528 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Riehler Straße 39, 50668 Köln |
| Baujahr | um 1906 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 19.06.1992 |
| Stadtteil | Neustadt/Nord |
Erbaut um 1906, Teil eines Doppelhauses, 4 Geschosse, 3 Achsen, ausgebautes Dachgeschoß mit Giebel in der Mittelachse sowie mit 2 originalen Dachhäuschen, 4geschossiger Mittelrisalit mit aufgesetztem Balkon (orig., zum Teil schmiedeeiserne Brüstung), Putzfassade mit Stuckgliederungen vorwiegend im Jugendstil, Fenster weitgehend original, Haustür verändert. Rückseite und seitlicher, den Hof zweiseitig umbauender Anbau in gelbem Klinker, Loggien und Balkon mit orig. schmiedeeisernem Brüstungsgitter, unterste Loggia mit Treppe in den Hof, Treppengeländer hier und vor der Kellertreppe orig., Fenster und Türen weitgehend original; Fassaden zum Lichthof verputzt, Fenster und Tür weitgehend original (ein Treppenhausfenster teilweise mit in die Scheiben eingeschliffenen Jugendstilornamenten). Im Innern original erhalten: im Vestibül Marmorboden und -treppe, Marmorvertäfelung der Wand in der Sockelzone, Wand- und Deckenstuck, Stuck am Stützbogen; im Flur Marmor- und Terrazzoboden, Terrazzotreppe mit gedrechseltem Holzgeländer, Zwischenpodeste mit Mosaikeinlagen, weitgehend Wohnungseingangstüren, Reste von Deckenstuck; in den Wohnungen teilweise Deckenstuck, einige Zimmertüren. Bestandteil des Denkmals ist auch der Vorgarten mit der originalen Einfriedung (auf niedriger, von Eckpfeilern begrenzter Mauer angebrachter schmiedeeiserner Zaun mit Törchen) und der originalen Wegpflasterung.
Das o. g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:
Die von H. J. Stübben geplante Kölner Neustadt gilt als bedeutendste Stadterweiterung des Deutschen Reiches im ausgehenden 19. Jahrhundert. Den alten Wallstraßen folgend legt sie sich, mit der Ringstraße als Kernstück, halbkreisförmig um die Altstadt. Im Zuge ihrer Anlage ab 1881 entstand im nördlichen Teil der Neustadt, zwischen Neusser- und Riehler Straße das sogenannte "Gerichtsviertel", wo sich vorrangig das mittlere und gehobene Bürgertum ansiedelte. Die als Alleestraße mit Vorgärten angelegte Riehler Straße, vor der Stadterweiterung als Mülheimer Weg alter Flurweg nach Norden, wurde im wesentlichen um 1900-06 bebaut. Das um 1906 errichtete Haus Nr. 39 ist integraler Bestandteil der in diesem Abschnitt der Riehler Straße, zwischen Hülchrather- und Weißenburgstraße, annähernd geschlossen erhaltenen Häuserzeile. Gleichzeitig bildet es hier zusammen mit seinem Nachbarhaus Nr. 41 eine in ihrem architektonischen Aufbau spiegelsymmetrische Doppelhausanlage. Bei beiden Gebäuden setzt der 4geschossige, etwas aus der geometrischen Mitte verschobene Mittelrisalit mit dem darüber befindlichen Giebel einen markanten, den Baukörper dominierenden Akzent. Rechts und links des Giebels belebt jeweils ein schmaleres bzw. auf der anderen Seite ein entsprechend breiteres Dachhäuschen die Dachlandschaft. Bei den schmückenden Details, etwa dem Bogen des Giebels oder vor allem bei den Stuckgliederungen, die vorwiegend der Formensprache des Jugendstils entlehnt sind, fällt die Gestaltung der beiden Gebäude unterschiedlich aus. Hierin drückt sich auch das Bedürfnis der damaligen Bauherren nach individueller Gestaltung aus. Das o. g. Objekt, das noch über die originale Vorgarteneinfriedung und Pflasterung des Hauszugangs verfügt, bewahrt das ursprüngliche Erscheinungsbild an der Riehler Straße und wird somit, auch in Bezug hierauf, zum unverzichtbaren Dokument.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0