Wohnhaus
Balthasarstraße 82 · Neustadt/Nord
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_1537 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Balthasarstraße 82, 50670 Köln |
| Baujahr | um 1900 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 28.06.1983 |
| Stadtteil | Neustadt/Nord |
Das Gebäude wurde um 1900 als fünfgeschossiges, dreiachsiges Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoß errichtet. Über dem durch kräftige Bänderung rustizierten Erdgeschoß mit drei tief liegenden Fenstern und einem dicht zum linken Nachbarn hin gerückten, durch einen Gesimsbogen betonten Hauseingang erheben sich vier, in ihrer architektonischen Aussage gleichwertige Vollgeschosse mit flachem, in der Grundform rechteckigen Erker (in den beiden mittleren Achsen), dessen vertikale Führung in drei Dachgauben über dem abschließenden Gesims des Erkers und dem Dachgesims mündet. Dazu parallel sind sämtliche Fenster der ersten Achse von links um ein vertikales Sprossenfeld breiter als die übrigen Fenster gehalten. Das erste Obergeschoß ist mit einem durchlaufenden Balustradenrelief vor den Fensterbrüstungen, einem feineren Fugenschnitt gegenüber dem des Erdgeschosses, mit Rundbogenfenstern und - übergreifend in das zweite Obergeschoß - durch einen Fries mit stuckierten Brüstungsfeldern dargestellt.
Die Stukkatur des zweiten, dritten und vierten Obergeschosses ist stockwerkübergreifend gehalten: Der gegenüber dem ersten Obergeschoß wiederum verfeinerte Fugenschnitt überzieht das zweite Obergeschoß (mit Erkerzone) und den Erkerbereich des dritten Obergeschosses, zusätzlich geschmückt mit einer, durch geschwungene Überdachung geschützte, Kartusche als zentraler Punkt über den Erkerfenstern des zweiten Obergeschosses, zwei Schlußsteinmasken über den Fenstern des dritten Obergeschosses und einem bekrönenden Balustradenrelief am vierten Obergeschoß. In Gegenbewegung greift in diese Form von oben herab mit glattem Putz das vierte Obergeschoß (mit Erkerzone) und das dritte Obergeschoß mit den Feldern rechts und links des Erkers ein. Diese beiden Formen werden durch zusammenfassende Fensterumrahmungen in der ersten und vierten Achse am zweiten und dritten Obergeschoß, die jeweils stuckierte Blumengebinde über den Fenstern und einen kissenartigen Schmuck auf den Brüstungen der Fenster des dritten Obergeschosses mit einschließt, überlagert.
Die Stürze der Fenster des zweiten und dritten Obergeschosses sind scheidrecht mit abgerundeten Ecken, die des vierten Obergeschosses halbrund mit nach innen hängenden Ecken, wodurch die darüber liegende Fläche unter den Dachgesimsen betont wird, aus der in der ersten und vierten Achse eine geschwungene Überdachung ein Schmuckfeld ausschneidet und der Form des Dachgesimses zuordnet.
Die Fenster der Vorderansicht und, soweit verblieben, auch die der Rückansicht sind wahrscheinlich in den ersten Nachkriegsjahren stilistisch ähnlich erneuert worden und befinden sich in gutem, funktionalen Zustand.
Städtebaulich gesehen ist das beschriebene Gebäude Bestandteil des Entwurfs von Stadtbaumeister Hermann-Joseph Stübben, der seit 1881 ausgeführt wurde, nachdem die preußische Militärbehörde das Glacis zwischen der mittelalterlichen Stadtmauer und den äußeren Wallanlagen, dem Gebiet der Neustadt, zur Bebauung freigegeben hatte. Das Gebäude liegt in der Nähe eines kleinen, dreieckförmigen Platzes an der Riehler Straße, der durch die rechtwinkelige Kreuzung der Balthasarstraße und der Hülchrather Straße, deren Einmündungen in die Riehler Straße und die Riehler Straße gebildet wird. Die Straßenflucht ist durch die Bebauung auf der gegenüber liegenden Seite der Riehler Straße geschlossen. Die rechte Straßenflucht wird durch die Abwinkelung hinter der Neusser Straße der bis dahin geradlinig verlaufenden Balthasarstraße geschlossen. Die Wohnlichkeit des Straßenraums geht bei fünfgeschossiger Bauweise und annähernd quadratischem Querschnitt des Straßenraums ohne Baumbestand fast ausschließlich von den wenigen, verbliebenen, historischen Gebäuden aus (Nr. 84,80,72,83 und 85 ohne Fassadenstuck und Nr. 87,89), deren Erhaltung daher besonders großen, städtebaulichen Wert darstellt. Das linke Nachbarhaus (Nr. 84) ist, abgesehen von wenigen Details, in derselben architektonischen Gliederung erstellt worden und in der Farbgebung natürlicher Steinfarben erhalten, wodurch das beschriebene Gebäude in seiner Aussage wesentlich unterstützt wird.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0