Wohn- u. Geschäftshaus
Friesenwall 58 · Altstadt/Nord
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_1605 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohn- u. Geschäftshaus |
| Adresse | Friesenwall 58, 50672 Köln |
| Baujahr | 1885 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 23.09.1983 |
| Stadtteil | Altstadt/Nord |
Das Gebäude wurde 1885 als viergeschossiges, dreiachsiges Wohnhaus mit einer Klinkerfassade und Werksteingliederungen errichtet.
Die wesentlichen Merkmale der Straßenansicht sind die geringe Breite des Grundstücks (Dreifensterhaus) und die nach oben hin abnehmenden Stockwerk- und Fensterhöhen. Der hierdurch erreichte Eindruck scheinbar größerer Höhe wird unterstrichen durch die Fensterbankgesimse, die am ersten Obergeschoß unterbrochen, an den Geschossen darüber durchlaufend sind, und die Stockwerkgesimse, deren Abstände von Geschoß zu Geschoß abnehmen. In diesem Sinn wird auch die zunehmende Höhe verdeutlicht durch vier Werksteinbänderungen auf den Fensterpfosten des ersten Obergeschosses, nur noch drei Bänderungen am zweiten Obergeschoß, Schlußsteine am ersten und zweiten Obergeschoß, die sich hell vor dem dunkelroten Hintergrund der Klinkerfassade abheben und das über dem dritten Obergeschoß in Ziegel gemauerte, halbrunde Stockwerkgesims. Das stark vorspringende Dachgesims gibt der Vorderansicht die obere, abschließende Fassung.
Bemerkenswert ist die in klassizistischer Stilanwendung zurückhaltende Wahl der Gestaltungsmittel, mit denen ein hohes Maß an Ausdruckskraft erreicht wurde.
Die auf der Altstadtseite parallel zu den Ringen verlaufenden Wallstraßen führten, wie am Beispiel des am Hansaring erhaltenen Teilstücks der mittelalterlichen Stadtmauer zu sehen ist, entlang den hinter der Stadtmauer liegenden und die Mauer nach innen hin stützenden Wallanlagen, die es erlaubten, die Verteidigungskräfte in der Nähe der Zinnen aufzubauen. Nach Abbruch der Stadtmauer seit 1881 und der damit eingeleiteten vierten Stadterweiterung gemäß der Planung des Stadtbaumeisters Hermann-Josef Stübben, wurde anstelle der Wallanlagen die gegenüber liegende Straßenseite mit Wohnhäusern bebaut. Die bei der gegebenen viergeschossigen Bebauung größere Höhe als Breite des Straßenraums ist im Süden durch die Seitenansicht der Hahnentorburg und im Norden, jenseits der Kreuzung Magnusstraße und Friesenstraße, durch die Bebauung des Hildeboldplatzes und durch eine geringfügige Abknickung des Teilstücks zwischen Friesenstraße und Hildeboldplatz geschlossen.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0