Wohn- u. Geschäftshaus

Dellbrücker Hauptstraße 143 · Dellbrück

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_1866
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohn- u. Geschäftshaus
Adresse Dellbrücker Hauptstraße 143, 51069 Köln
Baujahrum 1912
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 24.11.1983
Stadtteil Dellbrück

Das Gebäude wurde um 1907 als zweiachsiges, zweieinhalb-geschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit einem Erker, einem Ziergiebel und einer Putz-Fachwerk-Fassade errichtet.

Der Ortsteil Dellbrück ist durch die Bergisch-Gladbacher Straße mit Köln-Mülheim und der Stadtmitte verbunden. Der zu beiden Seiten der Bergisch-Gladbacher Straße gelegene Ortsteil wird senkrecht zu ihr durch die Dellbrücker Hauptstraße erschlossen. Die Dellbrücker Hauptstraße entstand durch den Ausbau eines ursprünglichen Flurwegs, der die umliegenden Dörfer miteinander verband. Ihr Verlauf wurde zu beiden Seiten der Bergisch-Gladbacher Straße nach dem Vorbild klassizistischer Stadtplanung geradlinig angelegt und, ausgehend vom Dellbrücker Bahnhof und einer Poststation, in dichter Abfolge mit Wohn- und Geschäftshäusern bebaut. Die in dieser Zeit des industriellen Aufschwungs rasch zusammengewachsenen Dörfer Thurn, Strunden, Hagedorn und Dellbrück wurden 1905 zusammengelegt und 1914 als Ortsteil Dellbrück nach Köln eingemeindet.

Überragender Bestandteil der straßenwärtigen Fassadenansicht des o.g. Objekts ist der Dach-Erker in der rechten Achse, der im Gegensatz zu den übrigen Putzflächen aus Holzfachwerk besteht, das mit seinem Brüstungsfeld von oben nach unten in die Putzfläche des ersten Obergeschosses übergreift und mit den mittig angeordneten, rechteckförmigen Zwillingsfenstern vertikal auf die Zwillingsfenster unterhalb am ersten Obergeschoß Bezug nimmt. Als weiteres, wesentliches Element besteht in der linken Achse des Obergeschosses ein Erker mit etwa quadratischem Grundriß über einer konkav geschwungenen, nach unten spitz auslaufenden Konsole. Die an den vorderen und seitlichen Rändern profilierte Grundplatte des Erkers setzt sich als Bodenplatte eines kleinen Balkons mit Balkontüre rechts neben dem Erker fort. Am ersten Obergeschoß werden die Maueröffnungen der Fenster und der Balkontüre durch rahmende Putzvorlagen auf dem umgebenden, glattflächigen Putz hervorgehoben. Der glatte Putz, der sich in den Feldern des Fachwerkgiebels wiederholt, verbindet die einzelnen Bauelemente miteinander.

Das Deckenfeld des Hausflurs ist mit einer beidseitig mit Profilleisten gesäumten Hohlkehle umgeben. Das graufarbene Mittelfeld des Fußbodens ist mit einer schmalen, schwarzen, inneren Rahmung, die sich an den Ecken zu einem floralen Ornament auflöst, und einer roten, breiten Randrahmung gefaßt, die sich im Treppenhaus wiederholt. Die Geschoßebenen werden über eine zweiläufige Holztreppe mit Holzgeländer und -handlauf erschlossen.

Das beschriebene Gebäude weist Formelemente des Jugendstils sowie des Historismus auf und ist zugleich Beispiel für eine Strömung innerhalb des Jugendstils, die im Gegensatz zum klassizistisch geprägten Jugendstil sich des malerischen Prinzips der Asymmetrie und des zum Dachgestühl überleitenden Fachwerks als Teilelement der Fassade bediente.

Als unverzichtbares Ensemble und Zeitdokument des ausklingenden 19. und frühen 20. Jahrhunderts wurde die Bebauung der Dellbrücker Hauptstraße mit Jugendstilbauten erweitert und die Baulücken zwischen der Gründerzeitbebauung mit Jugendstilbauten geschlossen. Die vorgelegte Beschreibung zeigt die Bedeutung des Gebäudes im Sinn des Denkmalschutzgesetzes auf, und zwar insbesondere hinsichtlich seiner städtebaulichen Einbindung, seines künstlerischen und wissenschaftlichen Wertes und für die Geschichte des Kölner Ortsteils Dellbrück.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0