Wohn- u. Geschäftshaus

Deutzer Freiheit 59 · Deutz

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_1940
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohn- u. Geschäftshaus
Adresse Deutzer Freiheit 59, 50679 Köln
Baujahr1886 bis 1887
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 20.12.1983
Stadtteil Deutz

Das Objekt ist ein laut inschriftlicher Datierung im Jahr 1886/1887 errichtetes Wohn- und Geschäftshaus mit drei Achsen, vier Geschossen und einem ausgebauten Dachgeschoß. Der Hauptakzent der Fassade liegt auf dem vollständig in Werkstein ausgeführten ersten Obergeschoß, dessen Mittelachse durch Pilaster mit Zierköpfen und Kapitellen an beiden Fensterseiten und eine darauf ruhende, dreieckförmige Fensterüberdachung mit Zierkopf im Giebelfeld betont wird. Die Fassade des ersten und zweiten Obergeschosses ist in Backstein ausgeführt, die Rechteckfenster werden von schmalen Natursteingewänden gerahmt. Im ersten Obergeschoß ist über jedem Fenster ein Dreieckgiebel angebracht. Den oberen Fassadenabschluß bildet ein Kranzgesims mit darunter angebrachtem Fries aus viereckigen Blöckchen. Die Dachgaube mit zwei schmalen Fenstern ist vertikal durch Pilaster verziert und von einem Segmentbogen mit Muschelmotiv bekrönt.

Im Inneren des Hauses sind der bunt ornamentierte Fliesenfußboden im Flur sowie die Holztreppe mit -geländer und -lauf in originaler Form erhalten.

Bei dem Objekt ist vor allem die ausgewogen gestaltete Fassade im Stil der Renaissance, deren Schmuckreichtum mit zunehmender Geschoßzahl abnimmt, erhaltenswert, ebenso die bunten Fußbodenfliesen im Flur und das Holztreppenhaus.

Im Abschnitt der Deutzer Freiheit zwischen Siegburger Straße / Mindener Straße und Tempelstraße ist das Objekt das einzige noch erhaltene Wohn- und Geschäftshaus aus der Gründerzeit und bildet mit dem in der Zeit zwischen 1892 und 1896 im romanischen Übergangsstil errichteten Kirchengebäude NeuSt. Heribert auf der gegenüber liegenden Straßenseite ein städtebauliches Ensemble.

Das Objekt ist ein Dokument für die gründerzeitliche Bebauung an der Hauptstraße Deutzer Freiheit, die im Unterschied zu den dreigeschossig bebauten Nebenstraßen viergeschossig ausgeführt wurde. Darüber hinaus dokumentiert das Objekt die Höherlegung des Straßenniveaus gegenüber dem Erdgeschoß-Niveau, die durch den Bau der Rampe zur Deutzer Brücke im Jahr 1915 ausgeführt wurde.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0