Gerichtsgebäude

Reichenspergerplatz 1 · Neustadt/Nord

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_1956
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungGerichtsgebäude
Adresse Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln
Baujahr1907 bis 1911
Architekt / PlanungOberbaurat Thoemer
Eigentumstädtisches / öffentliches Eigentum
Eingetragen seit 22.12.1983
Stadtteil Neustadt/Nord

Erbaut 1907 - 1911 nach Plänen des Geheimen Oberbaurates Thoemer. Viergeschossiger Bau mit drei großen und vier kleinen Innenhöfen, mit konkav geschwungener Hauptfassade am Reichenspergerplatz, Eckrisaliten, mit Mittelrisaliten an der Hülchrather Straße und Blumenthalstraße; Hauptportal Reichenspergerplatz mit Mittelrisalit und Dreieckgiebel betont, Risalite sowie sockelartig ausgebildetes Erdgeschoß in Natursteinen gehalten, verbleibende Fassadenfläche verputzt.

Literatur u.a.: F.J. Ploenes - Justiz ohne Raum - in A. Klein, G. Rennen (Hrsg.), Justitia Coloniensis - Landgericht und Amtsgericht Köln erzählen ihre Geschichte(n).

Das Justizgebäude befindet sich im Bereich des historischen Ensembles der nördlichen Neustadtbebauung, die im Zuge der Stadterweiterung zwischen 1881 und etwa 1910 nach Beseitigung der Kölner Festungsmauern entstanden war. Das Ensemble zwischen Riehler Straße und Neusser Straße bestand ursprünglich aus besonders repräsentativen Bürgerhäusern, unter denen das Justizgebäude am Reichenspergerplatz als großer Verwaltungsbau einen nutzungsmäßigen Sonderfall darstellt. Der Bau, auf einem ursprünglich für eine Kirche vorgesehenen Grundstück gelegen, prägt durch Größe und Repräsentativität die umgebenden Straßenräume, insbesondere den sich zur Riehler Straße öffnenden Reichenspergerplatz. Das Justizgebäude ist somit bedeutend für die bauliche Geschichte der Stadt Köln und für die städtebauliche Situation in der nördlichen Neustadt.

Zur Entstehungszeit galt der Bau als größtes Gerichtsgebäude Preußens und einer der größten Verwaltungsbauten Deutschlands. Sowohl in der Dimension als auch in der Wahl der Stilrichtung (Neubarock) erfolgte eine Orientierung am repräsentativen Palastbau, erkennbar auch in der damaligen Bezeichnung als "Justiz-Palast". Das Gebäude ist somit bedeutend für die Baugeschichte sowie für die Entwicklung des Gerichtswesens.

Der Baukörper ist trotz seiner Ausdehnung, insbesondere durch Risalite und Sockel, klar und abwechslungsreich gegliedert. Trotz der nach Kriegszerstörungen vorgenommenen Vereinfachung des Dachbereichs vermittelt der Bau den ursprünglichen Baugedanken. Insofern ist die Erhaltung aus künstlerischen Gründen geboten.

Als baugeschichtliches Dokument neobarocker Verwaltungsarchitektur eignet sich das Justizgebäude zur Darstellung, Ermittlung und weiteren Erforschung öffentlicher Bauten zu Beginn des 20. Jahrhunderts. An der Erhaltung besteht somit kunsthistorisches Interesse.

Aus städtebaulicher Sicht ist die Erhaltung notwendig zur Bewahrung des o.g. Ensembles sowie der städtebaulichen Situation am Reichenspergerplatz.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0