Wohnhaus
Kyffhäuserstraße 47 · Neustadt/Süd
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_1981 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Kyffhäuserstraße 47, 50674 Köln |
| Baujahr | um 1890 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 09.01.1984 |
| Stadtteil | Neustadt/Süd |
Das Gebäude Kyffhäuser Str. 47 wurde um 1890 als viergeschossiges, dreiachsiges Wohnhaus mit Backsteinfassade und Stuckgliederungen errichtet.
Zwischen der inneren und äußeren Wallanlage Kölns wurde ab 1881 bis etwa 1910 ringförmig um die Altstadt die vierte Stadterweiterung nach der Planung des Aachener Professors Karl Henrici und des Stadtbaumeisters Hermann-Joseph Stübben als erste große Stadterweiterung Deutschlands durchgeführt. In einheitlicher, spätklassizistischer Planungsauffassung wurden unter Berücksichtigung überkommener Stadtstrukturen neue Bereiche geschaffen und durch städtebauliche Bezüge untereinander verbunden.
Die Kyffhäuserstraße, als diagonale Erschließungsstraße des Wohnviertels zwischen der Zülpicher Straße, der Roonstraße und der Luxemburger Straße, verbindet den Barbarossaplatz, einen der ehemals schönsten Sternplätze Europas in der Reihe "festlicher Räume" der Ringe, mit der Zülpicher Straße unmittelbar vor der Überführung des Eisenbahngürtels und dem Neustadtbereich jenseits der Bahnlinie. Das zum Barbarossaplatz hin leicht ansteigende Straßenniveau verdeutlicht die Nähe des Platzes. Der großzügige, aber im Vergleich zu den meisten Straße der Neustadt enge Straßenraum mit zu beiden Seiten gleich hoher, viergeschossiger Altbebauung, deren Traufhöhe von den Neubauten nach der Kriegszerstörung übernommen wurde, bildet ein stehendes, weites Rechteck. Die Wohnlichkeit des Straßenraums, die sich in der Hochstadenstraße und der Heinsbergstraße als verbindende Charakteristik des Viertels wiederholt, öffnet sich an den Enden unmittelbar zu den weiten Räumen der Platzanlagen hin. Die rechtwinkelige Einmündung der Heinsbergstraße und rechtwinkelige Kreuzung der Hochstadenstraße mit Verschleifungen der Ecken beeinträchtigen den Gesamteindruck des Straßenraums nicht und werden erst unmittelbar an den Kreuzungspunkten wahrgenommen.
Der Erdsockel mit seinem abschließenden Fensterbankgesims, die vier horizontalen, auf ebenem Putzgrund in gleichen Abständen erhaben aufgesetzten Stuckbänder und das in lasttragender Form abschließende Stockwerkgesims kennzeichnen das Erdgeschoß als Basis der Fassade. Darauf stehen die Achsen der Fenster am ersten und zweiten Obergeschoß in aufeinander gesetzter, zusammenhängender Umrahmungen, die am zweiten Obergeschoß mit Dreieckgiebeln überdacht sind, unter deren Firsten, die Fassade überragend, Menschenköpfe hervorschauen. Davon unabhängig trägt das dritte Obergeschoß auf den Umrahmungen seiner Fenster, deren Fensterbänke unterhalb der seitlichen Gewände auf je zwei Konsolen aufliegen, das Profil des Dachgesimses. Die balkenförmigen, horizontalen Überdachungen der Fenster des ersten Obergeschosses, die Dreieckübergiebelungen der Fenster des zweiten Obergeschosses und das Traufgesims einerseits und die Fensterbankgesimse am ersten, zweiten und dritten Obergeschoß andererseits, beziehen sich jeweils aufeinander mit zum Dach hin zunehmender Kragweite. Der architektonische Ausdruck entspricht seiner Zeit durch individuell abgewandelte Anwendung des Formenrepertoires der Renaissance.
Die gerade, einläufige Treppenanlage mit langen, parallelen Stockwerkpodesten besteht aus Holz. Der Deckenstuck ist mit abgehängten Decken kaschiert.
Die vorliegende Beschreibung zeigt die Bedeutung des Gebäudes im Sinn des Denkmalschutzgesetzes auf, insbesondere aufgrund seiner städtebaulichen Einbindung, seines künstlerischen und wissenschaftlichen Wertes und hinsichtlich der Geschichte des Kölner Bürgers in Bezug zu seiner Stadt.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0