Wohnhaus

Dasselstraße 63 · Neustadt/Süd

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_1999
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Dasselstraße 63, 50674 Köln
Baujahrum 1902
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 12.01.1984
Stadtteil Neustadt/Süd

Das Gebäude wurde um 1902 als dreiachsiges Wohnhaus mit vier Vollgeschossen, einem Souterrain, einem Risalit mit Balkon und einer Stuckfassade errichtet.

Das o. g. Gebäude ist ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:

Zwischen der inneren und äußeren Wallanlage Kölns wurde ab 1881 bis etwa 1910 ringförmig um die Altstadt die vierte Stadterweiterung nach der Planung des Aachener Professors Karl Henrici und des Stadtbaumeisters H.J. Stübben als erste große Stadterweiterung Deutschlands durchgeführt. In einheitlicher, spätklassizistischer Planungsauffassung wurden unter Berücksichtigung überkommener Stadtstrukturen neue Bereiche geschaffen und durch städtebauliche Bezüge untereinander verbunden.

Die Dasselstraße verläuft längs der Eisenbahnlinie und verbindet als Bestandteil der Straßenfolge Moltkestraße, Lützowstraße, Dasselstraße, Moselstraße, Pfälzer Straße, welche den äußeren Rand der Neustadt im Westen und Südwesten parallel zu den Ringen erschließt, die beiden Sternplätze vor der Eisenbahnüberführung der Ausfallstraßen Lindenstraße und Zülpicher Straße miteinander. An der zum Rathenauplatz hin gelegenen Straßenwand nimmt die Neubebauung nach der Kriegszerstörung die Traufhöhe der beidseitig viergeschossigen, historischen Gebäude auf. An der zur Bahn hin gelegenen Seite gegenüber wird die Traufhöhe der historischen Gebäude von den Neubauten im großen und ganzen unterschritten. Der Straßenraum wird optisch an der Einmündung der Zülpicher Straße vom historischen Stahlbauwerk der Eisenbahnüberführung und deren Einfassung mit polygonalen, überhöhten Pfeilern und an ihnen bogenförmig hinauf verlaufenden Böschungsmauern aus rustiziertem Quadermauerwerk einerseits und vor der Bahnüberführung an der Lindenstraße, die Platzbebauung und Hausfront an der Einmündung der Lützowstraße mit den historischen Gebäuden Lützowstraße 7 und 9 andererseits räumlich geschlossen. Als charakteristisches Merkmal der Parks und Platzanlagen der Neustadt ist in den vom Rathenauplatz ausgehenden Straßen die Vegetation des Platzes durch Baumbestand in der Beethovenstraße und Roonstraße und Vorgärten in der Lochnerstraße und Görresstraße, die sich auf beiden Seiten der Dasselstraße bei zurück versetzter Straßenflucht fortsetzt. Die letzten Gebäude vor der Einmündung der Dasselstraße in die Lindenstraße nehmen die Flucht der vorderen Begrenzung der Vorgärten auf. Den Übergang bilden die Gebäudeformen der sich gegenüberliegenden Häuser Dasselstraße 79 und 66.

In der spiegelbildlich aufgeteilten Jugendstil-Fassade nimmt allein der aus der rechten Achse zur rechten Nachbargrenze hin verschobene Hauseingang eine eigenständige Position ein. Der scharfkantige Mittelrisalit mit abschließendem Balkon am vierten Obergeschoß und rustizierten Kanten am zweiten und dritten Obergeschoß. Unter den nach vorn ausgestellten Eckpfeilern der Balkonbrüstung unterstreicht die mit großen Fensterhöhen ausgeprägte Vertikalität der seitlichen Fensterachsen. Die glatte, horizontal gebänderte Rustika, die stark vorkragenden, an ihren vorderseiten flachen Stockwerkgesimse über dem Souterrain und dem ersten Obergeschoß, die Halbkreisbogen der seitlichen Achsen und der Korbbogen des bis zum Fußboden reichenden, breiten Risalitfensters mit zentralem Türflügel und gitterbrüstung weist das Erdgeschoß über der glatten, breitbänderigen Rustika des Souterrain als horizontales, die Vertikalen überschneidenes und zugleich als die Auflast der oberen Geschosse tragendes Element aus. Das vierte Obergeschoß beginnt optisch an seinem Fensterbankgesims, das sich als Balkongeländer fortsetzt. Die Flachbogen seiner Fenster, zwei hohe Konsolen, die das Dachgesims an seinen Enden unterstützen, und das Dachgesims verdeutlichen die Auflast der Dachkonstruktion mit drei Dachgauben, in welchen die Achsen der Fenster münden. Die horizontalen, balkenförmigen Einzelverdachungen mit zopf-artigen Gehängen an deren Enden, die bis zur halben Höhe der Fenster hinab reichen, die Fensterbankgesimse in den Seitenachsen auf glatem Untergrund gesetzt und die breiten Risalitfenster bestimmen die Erscheinung des quadratischen Mittelteils des Gebäudes.

Die weiße Marmortreppe des Hausflurs führt zum Niveau des ersten Obergeschosses. Die gerade, zwei- und gegenläufige, braune Terrazzotreppe, deren Läufe am Antritt des unteren Laufs und beide Läufe am Zwischenpodest angewendelt sind, trägt ein schmiedeeisernes Geländer aus geschwungenen, lanzettförmigen Blättern.

Die vorgelegte Beschreibung zeigt die Bedeutung des Gebäudes im Sinn des Denkmalschutzgesetzes auf und zwar insbesondere hinsichtlich seiner städtebaulichen Einbindung, seines künstlerischen und wissenschaftlichen Wertes und der Geschichte des Kölner Bürgers in Bezug zu seiner Stadt.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0