Wohnhaus
Moselstraße 72 · Neustadt/Süd
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_2241 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Moselstraße 72, 50674 Köln |
| Baujahr | 1890 bis 1895 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 10.04.1984 |
| Stadtteil | Neustadt/Süd |
Das Gebäude wurde zwischen 1890 und 1895 als viergeschossiges, vierachsiges Wohnhaus mit einer Stuckfassade.
Zwischen der inneren und der äußeren Wallanlage Kölns wurde ab 1881 bis etwa 1910 ringförmig um die Altstadt die vierte Stadterweiterung nach der Planung des Aachener Professors Karl Henrici und des Stadtbaumeisters Hermann-Joseph Stübben als erste große Stadterweiterung Deutschlands durchgeführt. In einheitlicher, spätklassizistischer Planungsauffassung wurden unter Berücksichtigung überkommener Stadtstrukturen neue Bereiche geschaffen und durch städtebauliche Bezüge untereinander verbunden.
Die Moselstraße ist ein Teil in der Straßenfolge der Moltke-, Lützow-, Dassel-, Mosel- und Pfälzer Straße, welche den äußeren Rand der Neustadt im Westen und Südwesten parallel zu den Ringen erschließt und vor den Bahnüberführungen die Ausfallstraßen miteinander verbindet. Durch die Kurvenlegung vor dem Eisenbahnknoten südwestlich des Volksgartens engt der Gleiskörper die Neustadt im Bereich der Moselstraße ein und trennt den um die Luxemburger Straße herum liegenden Neustadtbereich jenseits der Bahnlinie von dem inneren Neustadtbereich ab. Den Anbindungen der Bahnüberführungen Zülpicher Straße, Lindenstraße und Eifelwall kommen daher besonders große Bedeutung zu. Dementsprechend wurde, um den Raum für zusammenhängende Baumasse zwischen der Bahn und dem Salierring zu schonen und den direkten Anschluß an den Eifelplatz zu erhalten, die Moselstraße unmittelbar am Bahnkörper entlang gelegt. Der geradlinig verlaufende Straßenraum der Moselstraße wird an den Enden im Nordwesten durch die Richtungsänderung der Gleisanlage des Eisenbahnringes und der ihr etwa parallel verlaufenden Dasselstraße, im Südwesten durch die abschwendende Richtung der Pfälzer Straße, dem zweireihigen, historischen Baumbestand auf deren Mittelstreifen und an den Längsseiten durch die vier- bis viereinhalbgeschossige Reihenbebauung gegenüber der als Höchstmaß ein Geschoß hohen, rustizierten Böschungsmauer mit bekrönendem, niedrigen Bahndamm hinter einer parallel verlaufenden Reihe historischen Baumbestandes eingefaßt.
Durch leichten Anstieg des Straßenniveaus und abschwendender Gleis-Trasse nimmt die Höhe der Böschungsmauer in Richtung zur Pfälzer Straße ab und entfällt schließlich auf halbem Wege zwischen der Eisenbahnüberführung der Luxemburger Straße und der Einmündung in die Pfälzer Straße. Baumreihe, Böschungsmauer und Bahndamm bilden eine städtebauliche und insbesondere raumbildende Abgrenzung gegenüber der Bahnlinie. Die Traufhöhe der Altbebauung wird von der Traufhöhe der Neubebauung unterschritten. Die gesamte Fassadenfläche besteht aus einer Mauervorlage mit schmalen, seitlich als Abgrenzung zu den Nachbargebäuden vertieft liegende Streifen.
Die Stockwerkgesimse über dem Erdgeschoß und dem 2. OG, zonen die Fassade in den Bereich des Erdgeschosses, des quadratischen Mittelfeldes aus dem 1. und 2. OG mit der Oberflächenstruktur eines bändernden Fugenschnitts und in den Bereich des 3. OG. Das dichte Zusammenrücken der mittleren Fensterachsen, deren gegenüber den übrigen Umrahmungen verbreiterten seitlichen Gewänden, der flächige Gesimsstreifen als gemeinsame Überdachung der mittleren Fenster am 1. OG und das gemeinsame Fensterbankgesimse der Mittelfenster des 2. OG betonen die symmetrische, vertikal ausgerichtete Ordnung der Fassadengliederung. Sämtliche Gesimse und Umrahmungen der Fenster sind Bestandteil der Gesamtarchitektur und unterstreichen zugleich durch Unterschiede ihrer Details (Verkröpfungen des Fensterbankgesimses am 1. OG unter den seitlichen Fenstergewänden, Verkröpfungen der Fensterbankgesimse am 3. OG als Verbreitung der Fensterbänke, die seitliche beidseitige Fassung des Sturzgewändes durch die Seitengewände an den beiden Mittelfensters des 1. OG, etc.) die Individualität der einzelnen Wohnungen. Die nach dem Stockwerkgesims des EG größere Auskragung des Stockwerkgesimses über dem 2. OG nimmt Bezug auf den die Gesamtfassade überkragenden Dachgesims. Die sich ab dem 3. OG vermindernden Fensterhöhen stehen in der klassizistischen Tradition optischer, vertikaler Fassadenüberhöhung.
Die architektonische Gliederung und Formgebung ihrer Details sind dem Repertoire der Renaissance entnommen und im Sinne des Repräsentationsbedürfnisses der Zeit entsprechend übertragen verwendet. Den Bodenspiegel des Hausflurs aus hellbraun-weißem Terrazzo umgibt eine Reihe Mosaik aus abwechselnd schwarzen und weißen Steinen und eine breite Randrahmung aus rotem Terrazzo. Das Zentrum des Bodenspiegels bildet ein auf der Längsachse des Hausflures gedehnter Stern aus acht Rhomben, abwechselnd aus grauem und schwarzem Terrazzo mit kreisrunder Mitte aus rotem Terrazzo. Den Stern umgibt ein Rand aus hellbraunem Mosaik. Den scheitrechten Stützbogen mit kassetierter Stuckfläche unterstützen in beiden Seiten schmale Mauervorlagen. Den Bodenspiegel des Treppenhauses aus dem gleichen hellbraun-weißen Terrazzo wie der des Hausflures umgeben eine Rahmung aus zwei Streifen Mosaik, innen abwechselnd hellbraun und weiß außen schwarz und eine Rahmung aus rotem Terrazzo. Die einläufige, gerade Holztreppe trägt ein Holzgeländer, einen Holzhandlauf und einen hohen, gedrechselten Antrittspfosten im EG mit zylindrischer Basis, mehrere vasenartigen Formen in seiner Mitte und einen konischen, kannelierten oberen Teil mit abschließendem Kugelknauf über zwei Tellern. Die langen Stockwerkpodeste liegen parallel zu den Läufen. Die gerahmten Treppenwangen tragen Diamantrhomben auf ihren Mitten. Die Treppenläufe beginnen an allen Geschossen und kleineren Antrittspfosten, die, mit den Krümmlingen der Wangen verbunden, an den Unterseiten der Pfosten kugelige, hängende Zapfen bilden.
Die Treppenhausfenster sind im Original erhalten. Die Wohnungsabschlüsse befinden sich an den Schmalseiten der Stockwerkpodeste. Die Wohnungsabschlüsse zum Anbau bestehen aus einem Türflügel, der in den oberen zwei Dritteln Kreuzsprossen-verglast ist mit starker vertikaler Mittelsprosse, einem profiliertem Kämpferholz und einem quadratischen Oberlicht. Die Wohnungsabschlüsse zum Vorderhaus, welche die Gesamtbreite des Treppenhauses einnehmen, bestehen aus zwei Türflügeln, feststehender schmaler Seitenteile, Türen und Seitenteile in den oberen zwei Dritteln ornamentverglast und einem Oberlicht mit der gleichen vertikalen Aufteilung wie das Feld unterhalb des Kämpfers. Die Türpfosten stützen das Kämpferprofil als Pilaster mit ausgeprägten Kapitellen.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0