Wohnhaus
Lochnerstraße 20 · Neustadt/Süd
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_2464 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Lochnerstraße 20, 50674 Köln |
| Baujahr | um 1899 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 12.06.1984 |
| Stadtteil | Neustadt/Süd |
Zwischen der inneren und der äußeren Wallanlage Kölns wurde ab 1881 bis etwa 1910 ringförmig um die Altstadt die vierte Stadterweiterung nach der Planung des Aachener Professors Karl Henrici und des Stadtbaumeisters Hermann-Joseph Stübben als erste große Stadterweiterung Deutschlands durchgeführt. In einheitlicher, spätklassizistischer Planungsauffassung wurden unter Berücksichtigung überkommener Stadtstrukturen neue Bereiche geschaffen und durch städtebauliche Bezüge untereinander verbunden. So entstanden im Westen vor der Altstadt zwischen den Ausfallstraßen der Zülpicher und der Lindenstraße die Achse der Roonstraße mit dem sie einhüftig erweiternden Rathenauplatz und dem sie umgebenden Wohnviertel. Die Beethovenstraße, Heinsbergstraße, Meister-Gerhard-Straße, Lochnerstraße und Boissereestraße erschließen vom Rathenauplatz ausgehend das umgebende Stadtviertel nach allen Seiten. Dabei greifen die Lochner- und Görresstraße das Grün des Rathenauplatzes mit ihren Vorgärten auf und stellen die Verbindung mit den Vorgärten der Dasselstraße her. In ihrer Aufgabe als Wohnstraße teilen beide Straßen die umgebenden Bauflächen in bewußtem Gegensatz zu den damals bereits bekannten Nachteilen der Berliner Hinterhofbebauung geplant, in kleine, übersichtliche Baublocks mit relativ geringen Grundstückstiefen auf. Die kurzen, übersichtlichen, durch die Vorgärten erweiterten Straßenräume und deren Fortführung in die gleichartige Dasselstraße, stellen gehobene Wohnverhältnisse her. Dieser Rahmen findet andererseits auf dem Rathenauplatz seinen optischen Abschluß in dem Laubwerk des historischen Baumbestands und im Herbst und Winter in der durch seine vier- bis fünfgeschossige Randbebauung gefaßten Platzanlage. Die Gebäude der Lochner- und Görresstraße sind, worauf bereits die Vorgärten hinweisen, auf größtmögliche Wohnlichkeit und an der Teilnahme der Innenräume am Außenraum der Straße eingerichtet, wobei insbesondere Erker und Risalite, deren Erscheinungsformen durch Konsolen, krönende Balkone und Dachgiebel erweitert werden, in den Straßenraum eingreifen.
Der flächig gehaltene Erdsockel des Souterrain, der mit einem wulstigen Gesims an das 1. OG anschließt, die flächige, aber derb geschnittene Quaderrustika, die Korbbögen des breiten Risalitfensters, des Fensters der rechten Achse und das abschließende Stockwerkgesims über dem 1. OG an dem zum 2. OG überleitend Relieffelder auf den Fensterbrüstungen und das Fensterbankgesims am 2. OG sich anschließen, weisen Souterrain und das 1. OG als den lasttragenden Sockel des Gebäudes aus. Das als einheitliches Fassadenelement konzipierte 2. und 3. OG schließt über dem 2. OG wiederum mit dem Doppelstreifen, bestehend aus Stockwerk- und Fensterbankgesims ab, der sich als den Risalit abschließendes Gesims und Abdeckung der Balkonbrüstung auf dem Risalit fortsetzen. Das 4. OG leitet mit einem Fries das Dachgesims ein, über dem Dachgauben mit Dreieckgiebeln die Achsen aufnehmen. Die Fensterteilungen des 1. und 2. OG und die Oberlichter am 4. OG bestehen aus Steinbalken. Die hochgesetzten, mittleren Kämpfer der Risalitfenster weisen auf Jugendstilfenster hin. Als Ausdrucksmittel wurden gotische und Renaissanceformen angewendet. Den Hauseingang, eigenständig unter der linken Achse bis an die Hauskante gerückt, umgibt eine Rahmung, die über seinem Halbkreisbogen das Oberlicht unter dem Dreieckgiebel einer Ädikula zwischen den nach oben verlängerten Türpfosten einschließt. Eine hohe Treppe aus graubraunem Terrazzo mit einem Wandhandlauf aus Holz führt zum Niveau des 1. OG, das zu beiden Seiten ein kräftig ausladendes Stockwerkgesims markiert. Die Wandflächen darüber teilen drei stehende Rechtecke aus aufgesetzten Leisten auf, die oberhalb jeweils drei Bogen eines stilisierten Rankenornaments umschließen. Darüber liegen Friese aus Pflanzenornament, die von kräftigen Randleisten eingefaßt werden. Zwischen Wand und Decke liegt eine Wulst, eingefaßt zwischen Wand- und Deckenfeldleiste. Den Übergang zum Treppenhaus bildet ein Korbbogen auf zwei Mauervorlagen mit Ecksäulchen. Der Boden des Treppenhauses besteht aus weißem Marmor mit schwarzer Rahmung und weißer Randrahmung. Die gerade, zweiläufige und gegenläufige Holztreppe mit einem Holzgeländer und -handlauf beginnt im 1. OG mit einem gedrechselten und geschnitzten Antrittspfosten in der Form einer Säule mit ionischem Kapitell und kunstvoll gedrechseltem und geschmitztem Aufsatz. Auch an den Stockwerkpodesten beginnen die Läufe mit Geländerpfosten. Die Wandsockel schließen mit einer friesartigen Sockelleiste ab. Die Wohnungsabschlüsse bestehen aus zwei schmalen Seitenteilen und einem mittleren Türflügel zwischen zwei pilasterartigen Pfosten. Das Oberlicht über dem hohen Kämpfer ist entsprechend aufgeteilt. Die Elemente sind mit Beschlagwerk besetzt. Die Wohnungen enthalten Stuckdecken mit Hohlkehlen, Wandleisten und zwei Deckenfeldleisten, von denen die inneren an den Ecken halbkreisförmig, an den Mitten der Seiten rechteckförmig Stuckrosetten umschließen und zudem zentrale Deckenfeldrosetten.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0