Wohnhaus
Heinsbergstraße 36 · Neustadt/Süd
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_2552 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Heinsbergstraße 36, 50674 Köln |
| Baujahr | um 1890 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 23.07.1984 |
| Stadtteil | Neustadt/Süd |
Zwischen der inneren und der äußeren Wallanlage Kölns wurde ab 1881 bis etwa 1910 ringförmig um die Altstadt die vierte Stadterweiterung nach der Planung des Aachener Professors Karl Henrici und des Stadtbaumeisters Hermann-Joseph Stübben als erste große Stadterweiterung Deutschlands durchgeführt. In einheitlicher, spätklassizistischer Planungsauffassung wurden unter Berücksichtigung überkommener Stadtstrukturen neue Bereiche geschaffen und durch städtebauliche Bezüge untereinander verbunden. Die Heinsbergstraße verbindet eine Schmalseite, die Südostseite des Rathenauplatzes, mit der Zülpicher und der Kyffhäuserstraße. Sie besteht aus zwei etwa gleichlangen Straßenabschnitten mit Richtungswechsel an ihrer Kreuzung mit der Zülpicher Straße. Der Abschnitt zwischen Rathenauplatz und Zülpicher Straße verläuft etwa parallel zur Roonstraße; der Straßenabschnitt zwischen der Zülpicher und Kyffhäuserstraße parallel zur Hochstadenstraße. Beide Abschnitte finden an der Kreuzung mit der Zülpicher Straße ihren optischen Abschluß durch die Eckhäuser mit den anschließenden Straßenfronten der Heinsberg- und Zülpicher Straße. Von der Zülpicher Straße aus gesehen endet der wohliche Charakter des Straßenraums mit dem stehenden Rechteck seines Querschnitts als Ausblick auf den Bestand historischer Bäume und der lichten Weite des Rathenauplatzes. Der Straßenraum in Richtung Kyffhäuserstraße gesehen endet mit der historischen Hausfassade Kyffhäuserstraße 33. Die Heinsberstraße hat wie die Lochner- und Görresstraße als Wohnstraße die Aufgabe, die umgebende Bebauung in kleinere, übersichtliche Areale aufzuteilen, deren relativ geringe Grundstückstiefen eine Hinterhofbebauung nach Berliner Art vermeiden und trotz hoher Nutzung der Grundstücksfläche eine im allgemeinen offene, rückwärtige Bebauung aufweisen.
Das ungewöhnlich stark dimensionierte Mauerwerk ermöglicht Balkone ohne Auskragung am 1. und 2. OG in der linken Achse und charakterisiert die Fassade durch den kraftvollen Ausdruck tiefliegender Fenster. Dementsprechend wurde über der Kissenbänderung als Rustika am EG für das 1. OG eine Rustika aus bossierter Bänderung angwendet. Die Wände der oberen Geschosse tragen flächige Bänderungen mit tiefem Fugenschnitt. Sämtliche Sturzmauerungen sind gequadert, die scheitrechten Stürze des EG mit aufrechten, die Halbkreis-, Korb- und Flachbogen der OGs mit radial gestellten Fugen. Den trutzigen Ausdruck verstärkt die flache Mauervorlage am 1., 2. und 3. OG der linken Fensterachse mit gekuppelten Fenstern am 1. und 2. OG. Die Fassade gleichwertiger Wohnebenen beginnt auf dem Stockwerkgesims des EG, dessen weite Auskragung der Mauervorsprung der linken Achse ohne Verkröpfung aufnimmt. Die von Geschoß zu Geschoß aufwärts gesehen flacher werdenden Fensterbogen stehen im Gegensatz zu der zunehmenden Kragweite der horizontalen Elemente, deren Reihung mit dem am weitestens auskragenden Traufgesims abschließt. Den Hauseingang - aus der rechten Seitenachse dicht an die rechte Hausgrenze gerückt - überdeckt ein geschwungenes Dach auf einem Gebälk, das sich zu beiden Seiten des Eingangs auf Rundsäulen stützt, die bis zu volutenförmigen Konsolen in halber Eingangshöhe hinabreichen. Die Formgebung der Haustür entspricht der äußeren Wandarchitektur eines Fensters. Zwei seitliche Pilaster, welche direkt an den Mauerlaibungen anschließen, unterstützen den zweistufig profilierten Kämpfer, der die Tür vom Oberlicht trennt. Das Türblatt besteht aus Brüstungsfeld, Fensterbankgesims mit mittiger Bekrönung aus zwei seitlichen Voluten und Muschel und dem stehenden, gedrungenen Rechteck der Fensteröffnung, der ein schmiedeeisernes Gitter aus Lanzen und einem kreisrunden Mittelfeld vorgesetzt ist. Den Bodenspiegel des Hausflurs aus hellbraun-rot-schwarz-weißem Terrazzo umgeben konzentrische Rechteckrahmen, aus rotem, braungrauem und breitem, schwarzem Terrazzo am äußeren Rand, deren Breite nach außen hin zunehmen. Ein Streifen aus weißem Mosaik setzt den Bodenspiegel von der Rahmung ab. Die Seiten der roten Rahmung bilden auf den Winkelhalbierenden der Ecken symmetrische Darstellungen stilisierter Ranken- und Blütenformen in rot, schwarz und weiß. Das Zentrum des Bodenspiegels bildet eine zweiachsige, symmetrische, längsgestreckte, ungewöhnlich breite Darstellung stilisierter Ranken- und Blütenformen aus Terrazzo in den Farben schwarz und rot auf hellbraunem Hintergrund mit einem Streifen aus weißem Mosaik eingefaßt und vom Bodenspiegel abgesetzt. Der Deckenstuck des Hausflurs besteht aus einer Hohlkehle mit hohem, flachen Randprofil als Wandleiste, einem Deckenspiegel und einer zentralen Rosette aus einem Quadrat mit rechteckigen Ansätzen parallel zu den Seiten in Längsachse des Hausflurs, gefüllt und umgeben von stilisiertem Ranken- und Blattwerk innerhalb eines äußeren Rands aus harten Formen eines Beschlagwerks. Den Treppenhausboden aus hellbraun-weißem Terrazzo umgibt eine breite, schwarze Randrahmung, die einen Streifen aus weißem Mosaik vom Bodenspiegel absetzt. Läufe und Podeste verlaufen mit weitem Treppenauge um einen etwa quadratischen Grundriß. Die einläufige, rechtsgewendelte Holztreppe trägt ein Holzgeländer mit Holzhandlauf, das im EG mit einem gedrechselten und skulptierten Antrittspfosten beginnt. Die zweiflügeligen Abschlußtüren der Wohnungen tragen in ihren oberen Hälften Ornamentverglasung, darunter querliegende, unten stehende Füllungen. Das Profil der Laibungen bildet am Fußboden Basen. Die Wohnungen enthalten Türen, Türlaibungen und reichen Deckenstuck in den unteren Etagen.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0