Wohn- u. Geschäftshaus
Bonner Straße 52 · Neustadt/Süd
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_2762 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohn- u. Geschäftshaus |
| Adresse | Bonner Straße 52, 50677 Köln |
| Baujahr | um 1890 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 03.12.1984 |
| Stadtteil | Neustadt/Süd |
Zwischen der inneren und der äußeren Wallanlage Kölns wurde ab 1881 bis etwa 1910 ringförmig um die Altstadt die vierte Stadterweiterung nach der Planung des Aachener Professors Karl Henrici und des Stadtbaumeisters Hermann-Joseph Stübben als erste große Stadterweiterung Deutschlands durchgeführt. In einheitlicher, spätklassizistischer Planungsauffassung wurden unter Berücksichtigung überkommener Stadtstrukturen neue Bereiche geschaffen und durch städtebauliche Bezüge untereinander verbunden. Durch die Erhaltung des Severinstors beim Abbruch der mittelalterlichen Stadtmauer hat die Bonner Straße ihren Charakter als Ausfallstraße nach Süden bewahrt. Der großzügig angelegte Straßenraum mit offenem, breit gelagertem Querschnitt, den das Severinstor im Norden, die Bahnüberführung im Süden und eine Bebauung mit Bindung an die Traufhöhe der vier- bis fünfgeschossigen, ursprünglichen Bebauung umschließen, richtet sich auf das überragende Severinstor und den seitlich sichtbaren Turm von St. Severin aus. Der sog. Bonner Platz, der die überragende, räumliche Wirkung des Chlodwigplatzes nachklingen läßt, erschließt die Umgebung der Neustadt sternförmig in sechs Richtungen. Der ursprüngliche Baumbestand, der auf dem Bonner und dem Chlodwigplatz erhalten ist, unterstreicht die Architektur dieser PLatzanlagen und des Straßenraums und leitet zu den Alleen der angrenzenden Straßenzüge über. Den Charakter des Straßenzugs bestimmen die mit neuer Bausubstanz gemischt stehenden Altbauten. Das Haus Nr. 52 bildet mit Nr. 54 und 50 und dem Eckhaus zur Rolandstraße einen Verbund ursprünglicher Bausubstanz, die das gegenüberliegende Eckhaus Nr. 41 optisch einbezieht.
Von der Architektur des später veränderten Fassadensockels, dem EG, ist das Sockelgesims, zugleich Fensterbankgesims am 1. OG, das der lasttragenden Eigenschaft des Sockels Ausdruck gibt, erhalten geblieben. Die individuell gestalteten OGs addieren sich zu gemeinsamer Aussage. Die Unterschiede liegen vor allem in den Höhenmaßen der Fenster und am 1. und 2. OG in den Zwischenmaßen und Volumen der ähnlichen Überdachungselemente, an deren Stelle über den Fenstern des 3. OG die gemeinsame Überdachung durch die Traufzone tritt. Der hohe, unmittelbar an den Fensterumrahmungen des 3. OG anschließende Konsolfries mit enger Konsolstellung, unterstützt das ausgeprägte mit Schmuckformen gezierte Kragprofil der Traufe. Die Gemeinsamkeit liegt in der Reihung derselben Abstandmaße zwischen den Fenstern eines jeden Geschosses, horizontalen Bänderungen auf den Fensterpfeilern und zwischen den Stürzen, den fortlaufenden Fensterbankgesimsen an jedem Geschoß und im Hintergrund des Ziegelsteinmauerwerks. Zudem wird die architektonische Struktur der Gesamtfassade zu ihrer Symmetrieachse auf den mittleren Fensterpfeilern angeordnet. Im 1. und 2. OG werden die mittleren Fenster von Segmentbogen, die äußeren Fenster von Dreieckgiebeln überdacht. Die Achsen der Dachgauben liegen in den Achsen der Fensterpfeiler. Die Eigenständigkeit des architektonischen Entwurfs gibt dem Lebensinhalt seiner Zeit im Stil der Renaissance Ausdruck. Die einläufige, gerade, rechswendende Holztreppe mit gerahmten Wangenflächen trägt ein Holzgeländer mit Holzhandlauf. Die geraden, von jedem Geschoß ab angewendelten Läufe, beginnen in jedem Geschoß mit einem hohen Antrittspfosten.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0