Wohnhaus
Bremer Straße 3 · Neustadt/Nord
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_4063 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Bremer Straße 3, 50670 Köln |
| Baujahr | um 1890 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 16.03.1987 |
| Stadtteil | Neustadt/Nord |
Das Gebäude wurde um 1890 errichtet. Baugeschichtlich ist das 4-geschossige, mit Blendgiebel und der Ladenzone im Erdgeschoß versehene, im Grunde traditionelle Dreifensterhaus durch seine repräsentative Straßenfassade gekennzeichnet. Das in einfacher Werksteinoberfläche gehaltene Straßenbild bekennt sich zu dem Mischvokabular der historischen Stilistik. Der Aufwand der Schmuckelemente sinkt dabei von dem betonten 1. Wohngeschoß in Richtung nach oben. Der Segmentgiebel mit den zusammengezogenen kleinen Fenstern betont die Mittelachse, die zusätzlich auch durch ein Säulenmotiv des Ladeneingangs angedeutet ist.
Die anspruchsvolle Ornamentik entfaltet sich durch die intarisierte Keramikkacheln und die Steinzeugfliesen in der Vestibülzone, nimmt aber im Hausinneren dann mit der Höhe ab. Das mit Holzlatten ausgelegte Treppenhaus mit originell steiler Treppenführung, Holzgeländer mit Eintrittspfosten ist im ursprünglichen Zustand erhalten. Ebenso der in einfachem Klinkerstein gehaltene Hintertrakt.
Ortsgeschichtlich ist das o. g. Objekt Zeugnis der nach 1881 ausgeführten Stadterweiterung Kölns, wobei die einheitlich geplante "Ringstraße" das Kernstück der ganzen urbanistischen Neugründung war. Der Bau des Abschnitts um den Hansaring erfolgte im wesentlichen in den Jahren 1887 - 1890. Auch hier waren repräsentative Bauten bevorzugt, in denen nach alter Kölner Tradition nur eine Familie wohnte, oft aber auch als Mietswohnungen für die Begüterten konzipiert. An die "Kette festlicher Räume", wie der sechs Kilometer lange Prachtboulevard von seinen Planern, den Aachener Architekten J. Stübben und K. Henrici gedacht war, knüpfen in ihrem Erscheinungsbild auch die unmittelbaren Nebenstraßen an.
Städtebaulich ist das o. g. Wohnhaus wichtig als die ergänzende Spiegelbildanlage zum Nebenhaus Nr. 1, wobei das um etwas später gebaute Nachbargebäude (Nr. 5) sich dann in Höhe, Baumasse und architektonischer Beschmückung an dem beschriebenen Objekt auszeichnet. Es handelt sich damit um ein gegenseitig sich unterstützendes Straßenensemble, das eine Ergänzung und Erweiterung des Erscheinungsbildes des nahe gelegenen Ringboulevards darstellt.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0