Wohnhaus

Bremer Straße 1 · Neustadt/Nord

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_6174
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Bremer Straße 1, 50670 Köln
Baujahrum 1890
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 26.08.1991
Stadtteil Neustadt/Nord

Um 1890 erbaut. 4 Geschosse, 3 Achsen, ausgebautes Dachgeschoß mit mittigem Giebelhaus. Stuckfassade im Stil des Historismus. Haustür verändert, Fenster teilweise original. Rückseite und Hinterhaus: Backsteinfassade (angestrichen); Fenster weitgehend original. Im Innern original erhalten: im Vestibül ornamentierte Bodenfliesen und Deckenstuck, ornamentierte Bodenfliesen auch im Flur; Holztreppe, Holzgeländer mit gedrechselten Stäben und Antrittspfosten; einige Wohnungseingangstüren.

Das o. g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:

Die von Josef Stübben geplante und ab 1881 von ihm ausgeführte Stadterweiterung von Köln gehört zu den bedeutendsten und umfassendsten städtebaulichen Leistungen des späten 19. Jahrhunderts in Deutschland. Die halbkreisförmig um die Altstadt gelegte Neustadt wurde in verschiedene Wohnviertel eingeteilt. Die Bremer Straße, an der sich das o. g. Objekt befindet, erstreckte sich ursprünglich von der Maybachstraße bis zum Gereonswall, beschränkt sich heute jedoch auf den bis zum Hansaring reichenden kurzen Straßenabschnitt, da ihr Altstadtteil 1938 in Adolf-Fischer-Straße umbenannt wurde. Das o. g. Objekt ist integraler Bestandteil des Neustadtbereichs, der um 1890-95 bebaut wurde. Es bildet ein Ensemble mit dem beinahe fassadengleich gestalteten Haus Nr. 3 sowie dem mächtigen, zur Maybachstraße überleitenden Eckhaus. Das relativ hohe, mit Hinterhaus ausgestattete Gebäude belegt den gesteigerten Bedarf an Mietraum im Umkreis des Bahngeländes. Gleichzeitig gibt es mit seiner einfallsreich dekorierten Fassade darüber Aufschluß, daß auch in einem für eine Erstbewohnerschaft mit geringeren Ansprüchen vorgesehenen Wohnbereich Wert gelegt wurde auf abwechslungsreiche Straßenbilder. Es wird daher auch zu einem unverzichtbaren Dokument für die Gestaltungsvielfalt der Neustadt-Architektur.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0