Wohn- u. Geschäftshaus

Schillingstraße 10 · Neustadt/Nord

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_4374
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohn- u. Geschäftshaus
Adresse Schillingstraße 10, 50670 Köln
Baujahr1916
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 09.12.1987
Stadtteil Neustadt/Nord

Das Erbauungsdatum des Hauses Schillingstr. 10 wird mit 1916 angegeben. Die sehr konservative Stuckfassade deutet eher auf ein Baudatum vor 1910 hin. Allerdings ist das vierachsige Wohn- und Geschäftshaus recht breit angelegt, umfaßt wohl auch die Nr. 6 und 8, und weist auch gegenüber der viergeschossigen Nachbarbebauung ein Geschoß mehr (d. h. 5 Geschosse und Dachausbau) auf. Die Erkerachse - über drei Obergeschosse reichend - wurden mit verdoppelten Fenstern betont, die Stuckverzierung im Erkerbereich und als Umrahmungen der Fenster replizieren historisierende Schmuckelemente. Das EG wurde wie auch die Haustüre erneuert, das Innere wurde umgebaut, wie die abgedeckten Oberlichter der erneuerten Fenster beweisen.

Das Innere war nicht zugänglich, die originalen Grundrisse des einhüftigen Mietshauses blieben jedoch offensichtlich erhalten.

Das Haus Schillingstr. 10 ist bedeutend für die Geschichte der Kölner Neustadt, die ab 1881 nach Plänen des Kölner Baumeisters Josef Stübben anstelle der alten Mauer- und Wallanlagen errichtet wurde. Die sich halbkreisförmig um die "Altstadt" ziehende Bauzone ist absichtlich in Wohnwert und städtebaulichem Standart stark differenziert und wird durch die sog. "Ringe" verbunden. Die Differenzierung wurde durch die gestalterische Verwendung öffentlicher Bauten wie Kirche, Opernhaus und Plätze unterstrichen; auch die Lage am Volksgarten einerseits oder am Bahnhof andererseits bestimmen Anspruch und Stil der gründerzeitlichen Bebauung. Die Schillingstraße liegt im Norden im sog. Agnesviertel in der Nähe des Bahnhofes St. Gereon.

Die durchweg privaten Mietshäuser wurden durch den starken Wirtschaftsaufschwung finanziert, der durch die Industrialisierung der Rheinlande nach der preußischen Besetzung einsetzte.

Städtebaulich ist das Objekt innerhalb des Ensembles historischer Mietshäuser von Nr. 4 bis Nr. 18 von besonderer Bedeutung, so daß eine Unterschutzstellung des Objektes vor allem unter städtebaulichem Aspekt gegeben ist.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0