Wohnhaus
Försterstraße 40 · Neuehrenfeld
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_6035 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Försterstraße 40, 50825 Köln |
| Baujahr | 1911 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 02.05.1991 |
| Stadtteil | Neuehrenfeld |
1911 erbaut, Architekt Hermann Mohr. 3 Geschosse, 5 Achsen, ausgebautes Dachgeschoß mit mittigem Giebelhaus. Neoklassizistische Putzfassade mit Stuckgliederungen, betonte Mittelachse, EG in Fugenschnitt. Fenster und Haustür verändert (Treppenhausfenster original). Rückseite: verputzt; Fenster zum großen Teil verändert; Balkone (der Balkon im 2. OG rechts ist neueren Datums), Balkontüren verändert. Im Innern original erhalten: Terrazzoboden im Flur, Terrazzotreppe, Holzgeländer mit gedrechselten Stäben und Antrittspfosten. Garten.
Das o. g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:
In dem ab der Jahrhundertwende als eine Art Stadterweiterung zu Alt-Ehrenfeld erschlossenen Neuehrenfeld zählt die Försterstraße als Verbindung zwischen Lenauplatz und Ottostraße zu den ersten Siedlungsansätzen. Ihr Straßenbild wird vorwiegend beherrscht von Zweispännermietshäusern unterschiedlichster Prägung. Das o. g. Gebäude ist Bestandteil eines Ensembles, das von dem Architekten Hermann Mohr entworfen wurde (Nr. 24, 20 bis 34, 40 und 42). Es präsentiert die für diesen Architekten typischen Gestaltungsmerkmale, wie etwa die deutliche Mittenbetonung. Doch geht es ab von der Verwendung von Elementen des sog. romanisierenden Jugendstils (vgl. Nr. 24, 30 bis 34) und zeigt bereits eine deutliche Tendenz zum Neoklassizismus. Somit dokumentiert es auch die fortschreitende Erschließung dieses Straßenzuges. Als Beispiel für die Formenvielfalt der Neuehrenfelder Mietwohnhausarchitektur des frühen 20. Jahrhunderts sowie für das Schaffen eines bestimmten Architekten wird das Objekt zu einem unverzichtbaren Dokument.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0