Wohnhaus
Weißenburgstraße 74 · Neustadt/Nord
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_6197 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Weißenburgstraße 74, 50670 Köln |
| Baujahr | um 1905 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 29.08.1991 |
| Stadtteil | Neustadt/Nord |
Erbaut um 1905, 4 Geschosse, 3 Achsen, ausgebautes Dachgeschoß mit 2 Gauben und Giebel mit bildhauerischem Schmuck in der Mittelachse, 3geschossiger Erker auf trapezförmigem Grundriß mit aufgesetztem Balkon (orig. Brüstung) in der Mittelachse, Putzfassade mit Stuckgliederung vorwiegend im Jugendstil, Fenster weitgehend stilgerecht erneuert, Kellerfenster mit orig. schmiedeeisernem Gitter, Haustür verändert. Rückseite und seitlicher Anbau weitgehend in gelbem Klinker, Balkone mit orig. schmeideeisernem Brüstungsgitter (unterster mit orig. Treppe in den Hof), Fenster, Balkontüren und Tür weitgehend original. Fassaden zum Lichthof verputzt, Fenster weitgehend orig. (Treppenhausfenster mit farbiger Bleiverglasung). Im Innern original erhalten: im Vestibül Marmortreppe, Wandvertäfelung zur halben Höhe mit Marmor, Stuck am Stützbogen; im Flur Treppe mit schmiedeeisernem Geländer und Holzhandlauf (bis zum 1. OG mit Marmor-, ab 1. OG mit Terrazzobelag), Marmorvertäfelung der Wand in der Sockelzone (bis zum 1. OG), weitgehend Holzprofilleiste auf halber Wandhöhe, weitgehend Oberlichte und Laibungen der Wohnungseingangstüren, Deckenstuck und Stuck an der Treppenunterseite; in den Wohnungen teilweise Deckenstuck, einige Zimmertüren. Bestandteil des Denkmals sind auch die rückwärtige Einfriedungsmauer und der durch Ziegelsteine eingefaßte Garten. Nicht Bestandteil des Denkmals ist die 1geschossige Lichthofüberbauung.
Das o. g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:
Die von H. J. Stübben geplante Kölner Neustadt gilt als bedeutendste Stadterweiterung des Deutschen Reiches im ausgehenden 19. Jahrhundert. Den alten Wallstraßen folgend legt sie sich, mit der Ringstraße als Kernstück, halbkreisförmig um die Altstadt. Im Zuge ihrer Anlage ab 1881 entstand im nördlichen Teil der Neustadt, zwischen Neusser- und Riehler Straße, das sogenannte "Gerichtsviertel", wo sich vorrangig das mittlere und gehobene Bürgertum ansiedelte. Mit der als breite Allee angelegten Weißenburgstraße, die in ihrem Verlauf der alten Eisenbahntrasse folgt, hat sich weitgehend ein ganzer Straßenzug in seinem ursprünglichen Charakter erhalten. Das Haus Nr. 74 ist integraler Bestandteil der in diesem Abschnitt der Weißenburgstraße - zwischen Hülchrather Straße und Reichensperger Platz - komplett erhaltenen Häuserzeile. Das um 1905 errichtete o. g. Gebäude hebt sich durch seinen streng axialsymmetrischen Fassadenaufbau, wobei Erker und Giebel in der Mittelachse eine vertikale Zäsur setzen, besonders hervor. Seine vorwiegend im Jugendstil gehaltene Fassade ist vor allem im Bereich des Giebels reich gegliedert worden. Dieser erhält durch den am oberen Abschluß angebrachten bildhauerischen Schmuck eine zusätzliche Akzentuierung. Das o. g. Gebäude, das die ursprüngliche Maßstäblichkeit der Bebauung und das historische Erscheinungsbild an der Weißenburgstraße in unmittelbarer Nachbarschaft zum Oberlandesgericht am Reichensperger Platz bewahrt, ist somit, auch als unverzichtbares Dokument der Erstbebauung, unbedingt erhaltenswert.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0