Wohnhaus
Manderscheider Platz 8 · Sülz
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_6430 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Manderscheider Platz 8, 50937 Köln |
| Baujahr | 1912 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 16.03.1992 |
| Stadtteil | Sülz |
Erbaut 1912, Bestandteil der Häusergruppe Manderscheider Platz Nr. 4-8/Wichterichstr. Nr. 34, Eckhaus zur Dauner Straße; 3 Geschosse, 2 ausgebaute Dachgeschosse und Spitzboden; 4:5 Achsen, Putzfassade mit Stuckgliederungen, Fassade zum Manderscheider Platz: rechte äußere Achse zurückspringend, eingeschossiger überdachter Flacherker und darüberliegende Loggia, betonter Hauseingang (orig. Haustür), segmentbogenförmig gewölbter Mittelgiebel über 2 Achsen; Fassade zur Dauner Straße: 5 Achsen, hoher Giebel über 3 Achsen, 2 polygonale 2geschossige Flacherker, Eingang ins Souterrain auf der linken äußeren Achse (orig. Tür); Mansarddach mit Biberschwanzeindeckung (Schleppgauben). Rückfront mit Balkonen (z. T. erneuert).
Im Innern original erhalten: im Eingangsbereich Marmor-Wandverkleidung (Boden verändert), Marmortreppe (Geländer verändert), Wand- und Deckenstuck; Terrazzotreppe mit Holzgeländer und gedrechseltem Antrittspfosten, Wandfliesen und Marmorfensterbänke im Treppenhaus; Wohnungs- und Zimmertüren (z. T. mit Beschlägen), z. T. Deckenstuck; z. T. Bad- und Küchenfliesen. Bestandteil des Denkmals ist auch der Vorgarten mit der originalen Einfriedung.
Das o. g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:
Die Wohnbebauung in dem seit 1888 eingemeindeten Vorort Sülz setzte ab 1845 ein. Das o.g. Objekt entstand in der zweiten, für Sülz wesentlichen und das heutige Erscheinungsbild der Straßen immer noch prägenden Entwicklungsstufe: nach der Jahrhundertwende, als die Neustadt nahezu vollendet war und entlang der wichtigen Ausfallstraßen weitere Gebiete für stadtzentrumnahes Wohnen erschlossen werden mußten. O.g. Objekt, welches mit den Nachbarhäusern Manderscheider Platz Nr. 4 und 6 und Wichterichstr. Nr. 34 eine bauliche Einheit bildet, wurde 1912 am Manderscheider Platz errichtet. Dieser um 1911 von Fritz Encke in geometrischen Formen angelegte Platz ist ein Dokument des späten, mit Grünanlagen aufgelockerten historischen Städtebaus, der eine Abkehr vom verdichteten Stadtraum bedeutete. Die Wohnbaugruppe Manderscheider Platz Nr. 4-8 ist in Maßstab und Gestaltung auf die Platzanlage bezogen, ist somit aus städtebaulicher Sicht und als Dokument der historischen Platzbebauung unverzichtbar. Mit seiner zurückhaltend im Stil des Neoklassizismus gegliederten Fassade ist die Häusergruppe aus künstlerisch-wissenschaftlicher Sicht bedeutsam für das Verständnis der Architekturentwicklung vom Historismus zur Moderne. Wichtiger Bestandteil ist schließlich auch der Vorgarten - in Fortsetzung des begrünten Platzes haben die umliegenden Wohn-Reihenhäuser Vorgärten -, der als wesentliches Merkmal zum Typus des Denkmals gehört.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0