Wohnhaus

Manderscheider Platz 4 · Sülz

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_6553
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Manderscheider Platz 4, 50937 Köln
Baujahr1912
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 23.06.1992
Stadtteil Sülz

Erbaut 1912; Bestandteil der Häusergruppe Manderscheider Platz 4-8, Wichterichstr. 34 (ursprünglich spiegelsymmetrisch aufgebaut mit Haus Nr. 6); 3 Geschosse, 2 Dachgeschosse (eines ausgebaut) und Spitzboden; 4 Achsen, Putzfassade (verändert), bis ins Dachgeschoß reichender Risalit über 2 Achsen und 2geschossiger Erker, Mansarddächer mit Biberschwanzeindeckung (Schleppgauben), Zwerchhaus mit Dreiecksgiebel (später verkleidet); Haustür verändert, Fenster z. T. verändert.

Rückfront: 3 Achsen, Risalit; Balkone, im EG mit Treppe zum Garten (erneuert); Zwerchhaus mit Dreiecksgiebel. Im Innern original erhalten: im Eingangsbereich Marmorboden und -wandverkleidung (polychrom), Marmortreppe mit Metallgeländer, Messinghandlauf und hölzernen Antrittspfosten; Terrazzotreppe mit Holzgeländer, inkrustierter Terrazzoboden auf den Etagen, Fenster mit farbiger Bleiverglasung im Treppenhaus, Wohnungs- und Zimmertüren (z. T. mit Beschlägen). Bestandteil des Denkmals ist auch der in der Gestatung veränderte Vorgarten (Einfriedung verändert).

Das o. g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:

Die Wohnbebauung in dem seit 1888 eingemeindeten Vorort Sülz setzte ab 1845 ein. Das o.g. Objekt entstand in der zweiten, für Sülz wesentlichen und das heutige Erscheinungsbild der Straßen immer noch prägenden Entwicklungsstufe: nach der Jahrhundertwende, als die Neustadt nahezu vollendet war und entlang der wichtigen Ausfallstraßen weitere Gebiete für stadtzentrumnahes Wohnen erschlossen werden mußten. O.g. Objekt, welches mit den Nachbarhäusern Manderscheider Platz Nr. 6 und 8, Wichterichstr. 34 eine bauliche Einheit bildet, wurde 1912 am Manderscheider Platz errichtet. Dieser um 1911 von Fritze Encke in geometrischen Formen angelegte Platz ist ein Dokument des späten, mit Grünanlagen aufgelockerten historischen Städtebaus, der eine Abkehr vom verdichteten Stadtraum bedeutete. Die Bautengruppe Manderscheider Platz Nr. 4-8/Wichterichstr. 34 ist in Maßstab und Gestaltung auf die Platzanlage bezogen, ist somit aus städtebaulicher Sicht und als Dokument der historischen Platzbebauung unverzichtbar. Mit seiner zurückhaltend im Stil des Neoklassizismus gegliederten Fassade ist die Häusergruppe aus künstlerisch-wissenschaftlicher Sicht bedeutsam für das Verständnis der Architekturentwicklung vom Historismus zur Moderne. Wichtiger Bestandteil ist schließlich auch der leider in der Gestaltung veränderte Vorgarten - in Fortsetzung des begrünten Platzes haben die umliegenden Wohn- und Reihenhäuser Vorgärten -, der als wesentliches Merkmal zum Typus der Gesamtanlage gehört.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0