Wohnhaus
Mainzer Straße 68 · Neustadt/Süd
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_6583 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Mainzer Straße 68, 50678 Köln |
| Baujahr | 1905 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 24.07.1992 |
| Stadtteil | Neustadt/Süd |
Erbaut 1905, 4 Geschosse, 3 Achsen, ausgebautes Dachgeschoß mit 3 Gauben, Balkon in der Mittelachse des 1. OGs (verändert, unterer Teil eines im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau entfernten Erkers), Putzfassade mit Stuckgliederungen im Jugendstil, Fenster teilweise original, Haustür original. Rückseite und seitlicher Anbau (teilweise verändert) backsteinsichtig, Balkone mit originalen gußeisernen Brüstungsgittern, Fenster und Türen teilweise original. Im Innern original erhalten: im Vestibül Terrazzoboden, farbige Wandfliesen bis zur halben Höhe (den Stützbogen miteinbeziehend), Deckenstuck, eine Tür; im Flur Terrazzoboden mit Mosaikeinlagen, Terrazzotreppe mit gedrechseltem Holzgeländer und Antrittspfosten, Holzprofilleiste auf halber Wandhöhe, weitgehend Wohnungseingangstüren; in den Wohnungen einige Zimmertüren mit Laibungen. Bestandteil des Denkmals ist auch der im Hinterhof gelegene kleine Garten.
Die von H.J. Stübben geplante Kölner Neustadt gilt als bedeutendste Stadterweiterung des Deutschen Reiches im ausgehenden 19. Jahrhundert. Den alten Wallstraßen folgend, legt sie sich - mit der Ringstraße als Kernstück - halbkreisförmig um die Altstadt. Im Zuge ihrer Anlage ab 1881 entstand in der südlichen Neustadt - zwischen Bonner Straße und Rhein - das später sogenannte "Universitätsviertel", wo sich vorrangig das mittlere und gehobene Bürgertum ansiedelte. An der als Allee angelegten Mainzer Straße hat sich verhältnismäßig viel von der im wesentlichen um 1903-06 errichteten Bebauung erhalten, so auch das Haus Nr. 68. Es ist integraler Bestandteil eines hier mit seinem etwa zeitgleich errichteten, fassadenähnlichen Nachbarhaus Nr. 66 gebildeten Ensembles. Beide Gebäude weisen Putzfassaden mit Stuckdekor in der Formensprache des Jugendstils auf. Das og. Objekt, das einst ebenfalls über einen Erker verfügte, wird heute nur noch durch den verbliebenen, in einen Balkon umgewandelten untersten Teil desselben in seiner Mittelachse betont. Trotz dieser Veränderungen ist es dennoch unbedingt erhaltenswert. Es bewahrt die ursprüngliche Maßstäblichkeit der Bebauung sowie das historische Erscheinungsbild an der Mainzer Straße und wird somit, auch im Hinblick hierauf, zum unverzichtbaren Dokument, das die Architekturentwicklung in der Kölner Neustadt zu Beginn dieses Jahrhunderts veranschaulicht.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0