Wohnhaus

Mainzer Straße 66 · Neustadt/Süd

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_8061
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Mainzer Straße 66, 50678 Köln
Baujahrum 1905
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 18.03.1997
Stadtteil Neustadt/Süd

Erbaut um 1905; Vorderhaus mit Seitenflügel (nach Kriegsschaden nur noch zweigeschossig); Fassade: 4 Geschosse, ausgebautes Satteldach (seitlich 2 erneuerte Gauben); 3 Achsen (Eingang rechts); Putzfassade mit Stuckgliederung des Jugendstil: profilierte Fensterrahmungen; ornamentierte Fensterbrüstungen (aufgeputzte Baluster im 1.OG; florales Ornament im 2. und 3.OG); stilisierte Kolossalordnung im 2. und 3.OG; aufgeputzte Lagerfugen im 1.OG und Erker; EG verändert (glatt verputzt); Fassadenrhythmisierung durch dreigeschossigen Mittelerker mit Balkon (originales Metallgeländer) und Zwerchhaus mit Schweifgiebel (ornamentiertes Giebelfeld); Fensteröffnungen verkleinert; Fenster erneuert (Kunststoff mit Oberlichtern, Erkerfenster viergeteilt); Eingangstür erneuert (Metallrahmen, verglast).

Rückfronten: backsteinsichtig; Vorderhaus: 3 Achsen; erneuerte Balkone mit Backsteinbrüstungen über volle Breite der Rückfront; Fenster und -türen in Kunststoff erneuert; 3.OG teilwiederaufgebaut; neue breitgelagerte Gaube (verschiefert); Seitenflügel: 2 Geschosse mit Dachterrasse; Treppenhaus viergeschossig; 4 Achsen/eine Treppenhausachse (gegenüber dem Seitenflügel in der Tiefe leicht eingezogen); Fensteröffnungen im Seitenflügel durch massive Betonstürze verkleinert; Fenster (Einscheibenfenster) und Balkontür in Kunststoff erneuert; Hoftür erneuert.

Innen original: Vorflur: Terrazzobelag mit Mittelornament; Treppenhaus: Terrazzobelag im EG; Terrazzotreppe und -podeste teilweise nach Kriegsschaden erneuert; Treppengeländer (Metallgeländer mit Holzhandlauf) in den 50er Jahren erneuert; Wohnungen: Grundrisse; Gebäude ist im Krieg völlig ausgebrannt.

Bestandteil des Denkmals ist auch die backsteinsichtige Hofmauer.

Die Kölner Neustadt wurde als eine der bedeutendsten Stadterweiterungen des ausgehenden 19. Jahrhunderts seit 1880 von Josef Stübben geplant und seit 1881 von ihm ausgeführt. Diese sich halbkreisförmig um die Altstadt legende Bebauungszone wird wesentlich durch die sogenannten "Ringe" geprägt. Auf diesen Prachtboulevard wurden alle städtebaulichen Planungen der Neustadt mit ihren Straßen, öffentlichen Plätzen und Grünanlagen ausgerichtet.

In diesem städtebaulichen Zusammenhang kommt der Mainzer Straße als Verbindung zwischen dem Sternplatz am Römerpark und dem Alteburger, bzw. Oberländer Wall als Begrenzung der Neustadt eine besondere Bedeutung zu. Diese Herstellung von Sichtachsenbildung ist prägend für die stübbensche Planung, die immer wieder mit platzbildenden Konzentrationen von Straßenzügen arbeitet, um so ein spannungsreiches Straßenbild zu schaffen. Ein weiteres Anliegen der neustädtischen Planung ist die Durchgrünung der neuen Stadtquartiere, wofür die als Allee angelegte Mainzer Straße ein typisches Beispiel ist.

Wie u.a. auch das "Gerichts-" und das "Belgische Viertel" gehören Teile der südlichen Neustadt zu den "herrschaftlichen bis gutbürgerlichen" Wohngegenden, die durch ausgesprochen repräsentative Bauten geprägt sind. Zu diesen Wohngegenden gehört auch die Mainzer Straße, die von vier- geschossigen Mietshäusern (teilweise mit zusätzlichem Souterrain) mit z.T. großzügiger Ausstattung gesäumt wird, die fast ausschließlich durch mehrgeschossige Erker mit breiten, bzw. gekoppelten Fenstern das Straßenbild prägen. Die Erker betonen den Vermittlungsbereich der Hausfassaden als eine in den Luftraum der Straße vorgeschobene Nahtstelle des Innen und Außen einer Wohnung und gestalten so das Straßenraumprofil der Mainzer Straße maßgeblich mit.

Als intgraler Bestandteil der zwischen dem Römerpark und dem Alteburger Wall noch weitgehend erhaltenen Erstbebauung ist das o.g. Objekt ein anschauliches und unverzichtbares Beispiel der gründerzeitlichen Architektur- und Stadtbaugeschichte Kölns.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0