Wohn- u. Geschäftshaus

Clever Straße 12 · Altstadt/Nord

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_6614
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohn- u. Geschäftshaus
Adresse Clever Straße 12, 50668 Köln
Baujahrum 1899
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 11.09.1992
Stadtteil Altstadt/Nord

Erbaut um 1899, 4 Geschosse, Souterrain, ausgebautes Dachgeschoß mit Gauben (nach 1945 verändert), 3 Achsen, 2geschossiger Erker auf trapezförmigem Grundriß mit aufgesetztem Balkon (orig. schmiedeeisernes Brüstungsgitter) sowie Tordurchfahrt in der rechten Achse, Putz- und Backsteinfassade mit Stuckgliederungen im Stil des Historismus (im Bereich des Souterrains und der Traufzone verändert), Fenster weitgehend verändert, orig. schmiedeeiserne Gitter vor den Souterrainfenstern, ältere Haustür aus Holz, orig. schmiedeeiserner Schuhabstreifer (auf der davorliegenden kurzen Treppe), älteres Holztor zur Durchfahrt (teilweise verändert). Rückseite und seitlicher Anbau (nach Kriegszerstörungen nicht komplett wiederaufgebaut) ehemals backsteinsichtig, jetzt teilweise mit später angebrachtem Anstrich; Fenster größtenteils verändert. Inneres weitgehend verändert. Nicht Bestandteil des Denkmals ist das rückwärtig gelegene 1geschossige Gebäude mit Flachdach (Garage).

Das og. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:

Die von H. J. Stübben geplante Kölner Neustadt gilt als bedeutendste Stadterweiterung des Deutschen Reiches im ausgehenden 19. Jahrhundert. Den alten Wallstraßen folgend, legt sie sich, mit der Ringstraße als Kernstück, halbkreisförmig um die Altstadt. Die Clever Straße, schon vor der Stadterweiterung teilweise als Mülheimer Weg vorhanden, gehört in ihrem nördlichen Teil zum Villenviertel zwischen Riehler Straße und Konrad-Adenauer-Ufer und wurde hier um 1900-05 bebaut. Im südlichen Abschnitt hingegen erfolgte bereits ab 1894 die Errichtung von 4geschossigen Mietshäusern mit zum Teil aufwendiger Fassadengestaltung. Hier, im Bereich des ehemaligen Rayonsgeländes, ist das Haus Nr. 12 integraler Bestandteil des nahezu komplett erhaltenen Straßenzugs. Mit seiner Putz- und Backsteinfassade, die Stuckgliederungen im Stil des Historismus aufweist, trägt es wesentlich zum abwechslungsreichen Erscheinungsbild des altstadtseitigen Teils der Clever Straße bei. Den gestalterischen Hauptakzent setzt dabei vor allem der mit reichem Stuckdekor versehene 2geschossige Erker in der rechten Achse, dessen aufgesetzter Balkon sogar noch über das schöne schmiedeeiserne Brüstungsgitter verfügt. Auch im Hinblick auf das bestehende Ensemble wird das o. g. Objekt somit zum unverzichtbaren Dokument, das den ursprünglichen Charakter der Straße und des Viertels bewahrt.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0