Wohnhaus

Thürmchenswall 61 · Altstadt/Nord

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_6800
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Thürmchenswall 61, 50668 Köln
Baujahr1899
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 30.04.1993
Stadtteil Altstadt/Nord

Erbaut 1899 (inschr. dat.), 5 Geschosse und ausgebautes Dachgeschoß mit 4 orig. Gauben, 3 Achsen, Stuckfassade mit Gliederungen in Stilanklängen an die Renaissance, rechte Achse in den Obergeschossen mit erkerartiger Wandvorlage leicht hervorgehoben, vorkragendes Traufgesims; Erdgeschoß (ursprünglich mit Ladenlokal); Fenster- bzw. Türöffnungen z. T. verändert, Fenster verändert (Oberlichter geschlossen); Haustür verändert, Fenster in den Obergeschossen original. Rückfront mit Seitenhaus in Backstein; Fenster z. T. verändert.

Im Inneren original erhalten: im Eingangsbereich inkrustierter Terrazzoboden; Terrazzotreppe mit gedrechseltem Holzgeländer und Antrittspfosten; inkrustierter Terrazzoboden auf den Etagen; wenige Zimmertüren in den Wohnungen.

Die von H. J. Stübben geplante Kölner Neustadt gilt als bedeutendste Stadterweiterung des Deutschen Reiches im ausgehenden 19. Jahrhundert. Den alten Wallstraßen folgend, legt sie sich, mit der Ringstraße als Kernstück, halbkreisförmig um die Altstadt. Im Zuge ihrer Anlage ab 1881 wurde der Thürmchenswall Teil der alten inneren Wallstraße, auf seiner Neustadtseite ziemlich einheitlich um 1897-1900 bebaut. Das o. g. Gebäude ist integraler Bestandteil des in Teilen noch erhaltenen Straßenensembles Thürmchenswall und bildet mit dem Nachbarhaus Nr. 63 ein in Bau- und Stilformen aufeinander bezogenes Häuserpaar. Die Häuser sind nahezu spiegelsymmetrisch angelegt, wobei die aneinandergrenzenden Achsen mit erkerartigen Wandvorlagen leicht hervorgehoben wurden. Die differenzierte Behandlung der Wandflächen sowie die Fassadengestaltung mit Dekorationselementen in Stilformen der Renaissance tragen zum abwechslungsreichen Erscheinungsbild des optisch als Einheit angelegten Häuserpaares bei. Das o. g. Objekt wird somit als Zeugnis der Gründerzeitarchitektur zum unverzichtbaren Dokument, welches zusammen mit dem Nachbarhaus Nr. 63 noch heute den ursprünglichen Charakter der alten Wallstraße veranschaulicht und bewahrt.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0