Büro-, Geschäfts- und Wohnhaus

Augustinerstraße 7 · Altstadt/Nord

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_6795
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungBüro-, Geschäfts- und Wohnhaus
Adresse Augustinerstraße 7, 50667 Köln
Baujahr1956
Architekt / PlanungEduard Peter
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 13.04.1993
Stadtteil Altstadt/Nord

Erbaut 1956, Architekt Eduard Peter, Eckhaus zu Vor St. Martin; 4geschossiger Stahlbetonskelettbau mit nahezu ganz zurückgesetztem Dachgeschoß und vorkragendem Flachdach, beidseitig davorliegende Dachterrasse, Überhang an der Augustinerstraße (ab dem 1. OG), Rasterfassade (Augustinerstraße) und Putzfassade (Vor St. Martin), EG im Bereich der Augustinerstraße teilweise verändert, Fenster teilweise original, Türen weitgehend original. Lichtschacht (ab dem 1. OG) verputzt, hier Fenster nahezu original. Im Innern sind im Flur der Terrazzoboden sowie die Terrazzotreppe mit dem Metallgeländer und dem Holzhandlauf original erhalten.

Das o. g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:

Die 50er Jahre, die erste Wiederaufbauphase nach den Zerstörungen des 2. Weltkrieges, geraten als inzwischen abgeschlossene Bauepoche immer mehr in das Interesse der Allgemeinheit. Aus dieser Zeit verfügt Köln über eine Anzahl Bauten von hoher baukünstlerischer Qualität, von den Architekten oft im Sinne eines "Gesamtkunstwerkes" durchgestaltet. Die Augustinerstraße liegt im Zuge der auf die Stadtplanung des Dritten Reiches zurückgehenden Ost-West-Achse, eines breiten Durchbruchs der Altstadt, der als Aufmarschstraße mit Monumentalbebauung vorgesehen war. Nach dem 2. Weltkrieg nutzte die städtebauliche Neuplanung unter Rudolf Schwarz den nun vorhandenen Durchbruch. Hierbei stand jetzt, auf dem Hintergrund des anwachsenden Individualverkehrs die Verkehrserschließung als bedeutender Gesichtspunkt im Mittelpunkt. Gleichzeitig sollte dieser Abschnitt der Ost-WestAchse zwischen Neumarkt und Heumarkt, ähnlich wie der bereits seit 1946 von Wilhelm Riphahn einheitlich geplante Abschnitt im Zuge der Hahnenstraße, im Hinblick auf die Reduzierung der NS-Planungen als Boulevard gestaltet werden. Das 1956 nach Plänen des Architekten Eduard Peter als Eckhaus zu Vor St. Martin errichtete o. g. Gebäude dokumentiert hier im Ensemble mit den weiteren erhaltenswerten Häusern im Baublock zwischen Elogiusplatz, Augustinerstraße, Pipinstraße und Heumarkt diese Neugestaltung und -bebauung des Ost-WestDurchbruchs während der Nachkriegszeit. Dabei lehnt sich das o. g. Objekt in Kubatur und Gestaltung vor allem an das kurz zuvor von Karl Band errichtete Nachbarhaus zur Linken (Augustinerstr. 5/Pipinstr. 7) an. Wie bei diesem ist auch hier das Erdgeschoß zurückgesetzt worden, was nicht zuletzt auch eine optimale Ausnutzung des Baugrundes gewährleistete. Das Zusammenspiel der strengen Rasterfassaden läßt beide Gebäude optisch zu einer harmonischen Einheit werden. Vor allem auch im Hinblick auf das bestehende Ensemble ist das o. g. Objekt unbedingt erhaltenswert. Trotz geringfügiger Veränderungen wird es somit zum unverzichtbaren Dokument der qualitätvollen Architektur der 50er Jahre.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0