Wohn- u. Geschäftshaus

Von-Sparr-Straße 21 · Mülheim

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_7118
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohn- u. Geschäftshaus
Adresse Von-Sparr-Straße 21, 51063 Köln
Baujahrum 1930
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 28.04.1994
Stadtteil Mülheim

Um 1930 erbaut; Architekt: J. Müllermeister (Inschrift im 1. OG unten links); 4 Geschosse und ausgebautes Dachgeschoß

(2 originale Gauben), EG verändert; 2 Achsen; Putzfassade mit Werksteingliederungen; Fenster original; Hauseingang und innere Erschließung über das Treppenhaus des Nachbarhauses Nr. 23, da kein eigenes Treppenhaus vorhanden.

Rückseite: backsteinsichtig; Fenster original; Loggien.

Neuer EG-Anbau ist nicht Bestandteil des Denkmals.

Die im Mittelalter entstandene Ortschaft Mülheim gehörte bis zur französischen Besetzung 1795 zur Grafschaft bzw. dem Herzogtum Berg, kam 1815 zur preußischen Rheinprovinz und wurde 1914 nach Köln eingemeindet. Seit 1870 entwickelte sich die Kleinstadt Mülheim rasch zur großindustriell geprägten Mittelstadt, nachdem u. a. durch die Anlage von Eisenbahnlinien 1845 bzw. 1856-74 die Ansiedlung von Industriebetrieben am Rande des historischen Ortskerns begünstigt worden war. Der Bevölkerungszuwachs infolge des wirtschaftlichen Aufschwungs führte zur Bebauung ehemals freien Geländes mit Wohnbauten. Zu dieser gründerzeitlichen Stadterweiterung Mülheims gehört auch der Bereich Berliner Straße, Schützenhof-, von-Sparr- und Hacketäuerstraße. Dort entstand ein in seiner Geschlossenheit noch heute wirkungsvolles Ensemble schlichter, zumeist viergeschossiger Mietstockwerkhäuser. Der Name von-Sparr-Straße, früher Roonstraße, geht auf Feldmarschall Otto Christoph Freiherr von Sparr (ca. 1605-1668) zurück, nach dem das Infanterieregiment Freiherr von Sparr (3. Westfälisches) Nr. 16, die sog. "Hakketäuer" benannt war, das zwischen 1902 und 1918 in der ehemaligen, teilweise der Straße anliegenden Mülheimer Kaserne untergebracht war. Das o. g. Objekt entstand erst um 1930 und schloß eine Baulücke innerhalb der Häuserzeile aus der Erstbebauungsphase der Straße um die Jahrhundertwende. Aufgrund seiner für die Entstehungszeit typischen und - abgesehen vom Erdgeschoß - insgesamt im Originalzustand erhaltenen Gestaltung der Fassade trägt das Gebäude wesentlich zur Charakterisierung der baulichen Entwicklung des Straßenzuges bei und ist deshalb als unverzichtbarer Bestandteil der historischen Bebauung unbedingt zu erhalten.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0