Wohnhaus

Lupusstraße 30 · Neustadt/Nord

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_7134
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Lupusstraße 30, 50670 Köln
Baujahrum 1902
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 28.04.1994
Stadtteil Neustadt/Nord

Erbaut um 1902; 5 Geschosse, ausgebautes Giebelgeschoß, 2 Achsen, rechte Achse durch Erker mit Balkon auf rechteckigem Grundriß und bekrönenden Ziergiebel besonders betont, Putzfassade mit Stuckgliederungen in Anklängen an den Jugendstil; Erdgeschoß verändert, Hauseingang mit originaler Tür (Holz mit Glaseinsatz) rechts außen; Fenster erneuert (mit korbbogigem Abschluß im 2. und 3. Obergeschoß und stichbogigem Abschluß der Balkonfenster im 4. OG; das als Einheit zusammengefaßte, gekoppelte Fensterpaar des Giebels mit abgerundeten äußeren Ecken). Rückseite backsteinsichtig, Fenster erneuert. Zum Denkmal zugehörig ist die das Grundstück im Nordwesten eingrenzende, originale Backsteinmauer. Außerdem das die Hoffläche teilende, originale schmiedeeiserne Gitter (auf der Höhe des leichten Rücksprungs der Hofbebauung; südwestlich davon: betonierte Fläche, nordöstlich: Garten).

Im Innern original: Terrazzoboden mit kleinen Ornamenten, Deckenstuck (Decke leicht gewölbt), Treppe: bis 1. OG Marmorbelag, ab 1. OG Terrazzo, schmiedeeisernes Treppengeländer mit Holzhandlauf, den Sockelbereich abschließendes Wandprofil ab 1. OG im Treppenhaus, aufwendiger gestaltete Wohnungstüren, Deckenstuck in den Wohnungen.

Die von Hermann Joseph Stübben geplante Kölner Neustadt gilt als bedeutendste Stadterweiterung des Deutschen Reiches im ausgehenden 19. Jahrhundert. Als Vorbilder für die halbkreisförmige Anlage um den Altstadtkern (Deutscher Ring bis Ubierring) dienten Stübben die Städte Wien (Ringstraße als repräsentativer Boulevard) und Paris (sternförmig auf einen Platz zulaufende Straßen). Die Gesamtkonzeption vereinigt verschiedenartige Wohnviertel, deren Bebauung entsprechend ihrer Bewohnerschaft und Infrastruktureinrichtungen (z. B. das Oberlandesgericht im "Gerichtsviertel") aufwendiger oder schlichter gestaltet ist. Im Zuge der ab 1881 begonnenen Stadterweiterung wurde u. a. auch die Lupusstraße angelegt. In ihrer Blickachse nach Nordwesten liegt auf dem Neusser Platz die Agneskirche. Das einst als Wohnhaus genutzte Gebäude Lupusstr. 30 gehört innerhalb des Straßenzuges zur Erstbebauung. Es ist eines von wenigen Gründerzeitbauten im Nordwesten, die den Zweiten Weltkrieg relativ unbeschadet überdauert haben und das ursprüngliche Erscheinungsbild der Wohnbebauung in der Kölner Neustadt dokumentieren. Aufgrund seiner Bauhöhe, der typischen Parzellenüberbauung (Art und Ausmaß der Bebauung), der individuellen Fassadendekoration und -gestaltung wird das o. g. Objekt zum wesentlichen Bestandteil des Ensembles Neustadt/Nord: Sein die Vertikale betonender Fassadenrhythmus (insbesondere durch den Gebäudeerker mit bekrönendem Ziergiebel) setzt sich nach Nordwesten in weiteren Gründerzeitbauten bis zur Agneskirche fort. Ihren Baukörper kennzeichnen ebenfalls aufstrebende (neogotische) Gestaltungsmerkmale, so daß sich eine einheitliche, zu bewahrende Straßenansicht darbietet.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0