Wohnhaus

Waldhausstraße 1 · Dellbrück

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_7485
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Waldhausstraße 1, 51069 Köln
Baujahr1935 bis 1936
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 10.05.1995
Stadtteil Dellbrück

Erbaut um 1929/30; linker Teil eines Doppelhauses; ausgebautes Walmdachgeschoß mit Gauben, komplett schiefergedeckt; 3 Achsen; Putzfassade; in der linken Achse halbrund überdachter Eingang mit darüberliegendem Treppenhausfenster; halbrunde vergitterte Kellerfenster; Hausecke und Dachabschluß abgerundet; Treppenhausbereich gegenüber der Gesamtfassade leicht zurückgestuft; Seitenfront: eine Achse im Treppenhausbereich sowie 4 kleine, in einer Putzrahmung zusammengefaßte Fenster (ein Fenster war ursprünglich pro Geschoß nur Blendöffnung; Gitter später angebracht); Rückseite: 4 Achsen; Rückfront wird zur Seitenfront hin zurück- und im Mittelteil vorgestuft; im Mittelteil loggienartige Terrasse bzw. Balkon mit seitlichen Rundfenstern; alle Fenster bis auf die Rundfenster erneuert; Terrassengeländer, Kellerabgang mit Geländer und Tür original.

Im Innern original: Grundrisse der Erbauungszeit (Ausnahme: ein Wanddurchbruch im Dachgeschoß zwischen zwei Mansarden); hölzerne Treppenanlage; marmorne Wandver-kleidung; Eingangstür; Zugangstüren der Wohnungen; Türen, Rahmungen und Beschläge; Böden in der Küche (teilweise ersetzt), WC, Garderobe; Stuckleiste im Wohnbereich, Eßzimmer und Flur im EG sowie im OG in den straßenseitigen Räumen; Überwölbung der Diele im OG; Türsystem im Og (in EG teilweise einseitig geschlossen).

Zum Denkmal gehört die Einfriedung, der Vorgarten sowie der rückwärtige Garten; nicht zum Denkmal gehörend: Doppelgarage von 1960.

Der heutige Ortsbereich Dellbrück entstand erst 1905 durch Zusammenlegung der Dörfer Thurn, Strunden, Hagedorn und Alt Dellbrück und wurde 1914 nach Köln eingemeindet. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wuchsen die einzelnen Ortschaften mehr und mehr zusammen und der Ort begann sich unter dem Einfluß der verkehrsmäßigen Anbindung an Köln durch Eisen- und Straßenbahnlinien zu entwickeln. Der Bergisch Gladbacher Straße als Ost-West-Verbindung kam dabei besondere Bedeutung zu. Die ehemalige Land- und Heerstraße war 1842 durch den Freiherrn von Fürstenberg ausgebaut worden. Am östlichen Ende dieser Straße entstand im Bereich von Thielenbruch, einem ursprünglich sumpfig-moorigen Waldgebiet, seit der Jahrhundertwende ein Wohnviertel für die gehobenen Ansprüche wohlhabender Bürger, das sich in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts zu einem rechtsrheinischen Villenvorort Kölns entwickelte, der dem linksrheinischen Marienburg vergleichbar ist. Gefördert durch die Eingemeindung Dellbrücks nach Köln im Jahre 1914 entwickelte sich das weiträumig angelegte und durchgrünte Villenviertel Thielenbruch zu einem heute noch weitestgehend geschlossen erhaltenen Viertel besonderer Wohnqualität, das die gesellschaftlichen Verhältnisse seiner Entstehungszeit spiegelt und das Bedürfnis der damaligen Stadtbevölkerung nach zurückgezogenem Wohnen im Grünen in städtischer Randlage veranschaulicht.

1929/30 ließ der in Thielenbruch vielfach als Bauherr auftretende Dellbrücker Bauunternehmer Mansheim das o. g. Objekt als Mehrfamilienhaus errichten. Das auf den ersten Blick in seiner Grundanlage sehr traditionell aufgefaßte Gebäude – das gaubenbestückte flache Walmdach, die ursprünglich angebrachten Schlagläden im OG und die halbrunden Kellerfenster belegen dies – weist andererseits jedoch sehr pro-gressive Züge auf, die in der zurückhaltenden Fassadengestaltung wirksam werden. Durch ein leichtes Vor- und Zurückstufen der glattverputzten Fassade im Straßen- und Seitenbereich und eine kräftigere Akzentuierung des rückwärtigen Mittelteils wird dem Baukörper eine neue plastische Qualität verliehen, die sich schlüssig aus der Betonung einzelner Funktionsbereich des Gebäudes ableiten läßt. So ist beispielsweise der Treppenhausbereich gegenüber der Straßen- und Seitenfront scharfkantig abgesetzt, wohingegen die Gebäudeecke selbst abgerundet ist, wodurch eine zusätzliche Kontrastierung der voneinander abgesetzten Gebäudeteile erreicht wird.

Zusammenfassend läßt sich festhalten, daß der Architekt versucht, den traditionellen Bautypus durch eine progressive, an der "Neuen Sachlichkeit" orientierten Formen-sprache zeitgemäß zu gestalten, ohne dadurch auf repräsentative Eigenschaften zu verzichten. So heißt es denn auch in einer Baubeschreibung des Architekten vom 26.01.1929: „Im übrigen soll das Haus einen gediegenen, gutbürgerlichen Eindruck erwecken". Das ist umso naheliegender, als dem o. g. Objekt aufgrund seiner für Thielen-bruch dominanten Lage an der Einmündung der Waldhausstraße in die Bergisch Gladbacher Straße eine besondere Bedeutung als Blickfang zukommt, so daß sowohl architekturhistorische als auch städtebauliche Gründe für den Erhalt des o. g. Objektes geltend zu machen sind, die das Haus Waldhausstr. 1/3 als einen integralen Bestandteil des Villenviertels Thielenbruch auszeichnen.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0