Wohnhaus

Waldhausstraße 3 · Dellbrück

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_7693
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Waldhausstraße 3, 51069 Köln
Baujahrum 1929
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 27.11.1995
Stadtteil Dellbrück

Erbaut um 1929 vom Architekten Manske, rechter Teil eines Doppelhauses, ausgebau-tes Walmdachgeschoß mit Gauben, komplett schiefergedeckt, Hausecke und Dachabschluß abgerundet. Fassade verputzt, Gliederung in drei Achsen. Rechte Achse, Treppenhausbereich ist gegenüber der Gesamtfassade leicht zurückgesetzt. Der Eingang wird über eine halbrunde Treppenstufe erschlossen und von einem formgleichen Vordach geschützt. Darüberliegend ein Treppenhausfenster mit Bleiverglasung (original), Haustüranlage mit Glasfüllung (original), überarbeitet mit grünem Farbanstrich und Erneuerung der Beschläge, halbrunde vergitterte Kellerfenster, Wohnraumfenster durch Wärmedämmfenster erstetzt unter Wiederverwendung der Originalbeschläge Wahrung der ursprünglichen Gliederung.

Seitenfront: eine Achse im Treppenhausbereich sowie vier kleine, in einer Putzrahmung zusammengefaßte Fenster pro Geschoß, Treppenhausfenster im Original erhalten mit Bleiverglasung und außenliegenden, horizontalen Bleiruten, die im Kellergeschoß liegende ehemalige Garagenzufahrt durch dreiflügelige Fensteranlage zugesetzt, ehemalige Zufahrt erhalten.

Rückfront: vier Achsen, linke Hausecke und Dachabschluß abgerundet, Mittelteil vorgestuft, im linken zurückgsetzten Teil ist die Küche mit zwei Fensterachsen untergebracht, Hochkantrechteckfenster erneuert, drei, unmittelbar übereinander angeordnete quadratische Fenster (original), im vorspringenden Teil liegt das Bad mit einem vertikal geteilten Rundfenster (original), rechter Teil loggienartige Terrasse bzw. Balkon, Terrassenfenster als zweiteilige Hebe-Schiebe-Türe erneuert, bei den Oberlichtern wurde Dreiteilung beibehalten, Balkonfensteranlage nach originaler Dreiteilung erneuert, Terrassenbelag original; Fliesenbelag: 10 x 10 cm, rot-gelb, Original-geländer auch am Treppenabgang.

Im Innern: im Treppenhaus Wandverkleidung durch großformatige graue Marmorplatten und Fußbodenbelag in beigefarbenem Marmor vom Hauseingang bis zum 1. OG, originale Wohnungseingangstüren, im EG in einen Rundbogen gefaßt, Holztreppenanlage in groß-weißer Farbgebung, Fensterbänke aus schwarzem Marmor, Dachgeschoß nach Ausbau verändert.

Wohnung im EG: Diele mit Stuckdecke, alle abgehenden Zimmertüren im Original mit Beschlägen und profilierten Zargen erhalten, Ausnahme: Wohnzimmertür (nach dem Krieg erneuert), Türblatt mit Massivholzleisten gefaßt und mit einer Glasfüllung versehen, im Wohnzimmer Deckenstuck mit Schattenfuge und abgerundetem Wandanschluß, im Eßzimmer Deckenstuck, beide Zimmer durch Wandöffnung miteinander verbunden, Bad komplett im Originalzustand, Bodenfliesen weiß-grau im Format 10 x 10 als Schachbrett-muster verlegt. Sockelfliese grau im Format 15 x 15, Wandfliesen weiß im Format 15 x 15, teilweise ersetzt. Bad ist von den zwei anliegenden Räumen (Schlafzimmer und Gästezimmer) zugänglich, Küche mit Originalbodenfliesen in weiß-grau, Format 10 x 10, Schachbrettmuster, Wandfliesen ebenfalls Original in weiß, Format 15 x 15, erhalten.

Zum Denkmal gehören die Einfriedung, ein verputzter Steinsockel mit niedrigem Ziergitteraufsatz, der Vorgarten sowie der rückwärtige Garten.

Der heutige Ortsbereich Dellbrück entstand erst 1905 durch Zusammenlegung der Dörfer Thurn, Strunden, Hagedorn und Alt Dellbrück und wurde 1914 nach Köln eingemeindet.

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wuchsen die einzelnen Ortschaften mehr und mehr zusammen, und der Ort begann sich unter dem Einfluß der verkehrsmäßigen Anbindung an Köln durch Eisen- und Straßenbahnlinien zu entwickeln. Der Bergisch Gladbacher Straße als Ost-West-Verbindung kam dabei besondere Bedeutung zu. Die ehemalige Land- und Heerstraße war 1842 durch den Freiherrn von Fürstenberg ausgebaut worden. Am östlichen Ende dieser Straße entstand im Bereich von Thielenbruch, einem ursprünglich sumpfig-moorigen Waldgebiet, seit der Jahrhundertwende ein Wohnviertel für die gehobenen Ansprüche wohlhabender Bürger, das sich in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts zu einem rechtsrheinischen Villenvorort Kölns entwickelte, der dem linksrheinischen Marienburg vergleichbar ist.

Gefördert durch die Eingemeindung Dellbrücks nach Köln im Jahre 1914, entwickelte sich das weiträumig angelegte und durchgrünte Villenviertel Thielenbruch zu einem heute noch weitestgehend geschlossen erhaltenen Viertel besonderer Wohnqualität, das die gesellschaftlichen Verhältnisse seiner Entstehungszeit spiegelt und das Bedürfnis der damaligen Stadtbevölkerung nach zurückgezogenem Wohnen im Grünen in städtischer Randlage veranschaulicht.

1929/30 ließ der in Thielenbruch vielfach als Bauherr auftretende Dellbrücker Bauunternehmer Mansheim das o. g. Objekt als Mehrfamilienhaus errichten. Das auf den ersten Blick in seiner Grundanlage sehr traditionell aufgefaßte Gebäude – das gauben-bestückte flache Walmdach, die ursprünglich angebrachten Schlagläden im OG und die halbrunden Kellerfenster belegen dies – weist andererseits jedoch sehr progressive Züge auf, die in der zurückhaltenden Fassadengestaltung wirksam werden. Durch ein leichtes Vor- und Zurückstufen der glattverputzten Fassade im Straßen- und Seitenbereich und eine kräftigere Akzentuierung des rückwärtigen Mittelteils wird dem Baukörper eine neue plastische Qualität verliehen, die sich schlüssig aus der Betonung einzelner Funktons-bereiche des Gebäudes ableiten läßt. So ist beispielsweise der Treppenhausbereich gegenüber der Straßen- und Seitenfront scharfkantig abgesetzt, wohingegen die Gebäudeecke selbst abgerundet ist, wodurch eine zusätzliche Kontrastierung der voneinander abgesetzten Gebäudeteile erreicht wird.

Zusammenfassend läßt sich festhalten, daß der Architekt versucht, den traditionellen Bautypus durch eine progressive, an der "neuen Sachlichkeit" orientierte Formensprache zeitgemäß zu gestalten, ohne dadurch auf repräsentative Eigenschaften zu verzichten. So heißt es denn auch in einer Baubeschreibung des Architekten vom 26.01.1929: „Im übrigen soll das Haus einen gediegenen, gutbürgerlichen Eindruck erwecken". Das ist umso naheliegender, als dem o. g. Objekt aufgrund seiner für Thielenbruch dominanten Lage an der Einmündung der Waldhausstraße in die Begisch Gladbacher Straße eine besondere Bedeutung als Blickfang zukommt, so daß sowohl architekturhistorische als auch städtebauliche Gründe für den Erhalt des o. g. Objektes geltend zu machen sind, die das Haus Waldhausstr. 1-3 als einen integralen Bestandteil des Villenviertels Thielen-bruch auszeichnen.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0