Wohnhaus
Thielenbrucher Allee 27 · Dellbrück
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_7692 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Thielenbrucher Allee 27, 51069 Köln |
| Baujahr | um 1927 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 27.11.1995 |
| Stadtteil | Dellbrück |
Um 1927 erbaut; freistehende Villa auf nahezu quadratischem Grundriß, 1 Geschoß und ausgebautes Mansardwalmdach (allseitig je 1 originales mittleres Gaubenband aus Holz mit je 4 Fenstern unter Abschleppung des oberen Dachbereichs); Fassaden backsteinsichtig mit Gliederungen in stilistischen Anklängen an die "Neue Sachlichkeit"; straßenseitig axialsymmetrische Gestaltung in 3 Achsen, mittlerer Hauseingang über originaler Außentreppe mit seitlichen abgestuften Brüstungsmauern aus Backstein, Haustür original, hochreckteckige Fensteröffnungen mit originalen Fenstern (Sprossen im OG entfernt) und Klappläden; rechte Seitenfront mit 2 unterschiedlich großen hochrechteckigen Fensteröffnungen und originalen Fenstern; rückseitig axialsymmetrische Gestaltung in 3 Achsen, Betonung der äußeren Achsen durch je einen polygonal vortretenden Risalit, hochrechteckige Fensteröffnungen mit originalen Fenstern (Sprossen entfernt), mittlere originale Terrassentür (Sprossen im Oberlicht entfernt), Terrasse aus den 30er Jahren in gesamter Breite mit Brüstungsmauer aus Backstein und mittlerer Treppe in den Garten.
Im Inneren original erhalten: Raumaufteilung im Wesentlichen, alle Türen, Decken mit abgesetzten Kehlungen, Holztreppe mit hölzernem Handlauf an der Wand im unteren Teil und Holzgeländer im gegenläufigen oberen Teil.
Nicht Bestandteil des Denkmals ist die auf der rechten Seite des Hauses in den 50er Jahren angebaute Garage.
Bestandteile des Denkmals sind auch die zum Villentypus gehörigen, das Haus umgebenden Grünflächen, der Vorgarten mit straßenseitig originaler Einfriedung (backsteinsichtige Mauer mit Pfeilern und Metallzaun und -tor).
Der heutige Ortsbereich Dellbrück entstand erst 1905 durch Zusammenlegung der Dörfer Thurn, Strunden, Hagedorn und Alt Dellbrück und wurde 1914 nach Köln eingemeindet. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wuchsen die einzelnen Ortschaften mehr und mehr zusammen und der Ort begann sich unter dem Einfluß der verkehrsmäßigen Anbindung an Köln durch Eisen- und Straßenbahnlinien zu entwickeln. Der Bergisch-Gladbacher-Straße als Ost-West-Verbindung kam dabei besondere Bedeutung zu. Die ehemalige Land- und Heerstraße war 1842 durch den Freiherrn von Fürstenberg ausgebaut worden. Am östlichen Ende dieser Straße entstand im Bereich von Thielenbruch, einem ursprünglich sumpfig-moorigen Waldgebiet, seit der Jahrhundertwende ein Wohnviertel für die gehobenen Ansprüche wohlhabender Bürger, das sich in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts zu einem rechtsrheinischen Villenvorort Kölns entwickelte, der dem linksrheinischen Marienburg vergleichbar ist. Gefördert durch die Eingemeindung Dellbrücks nach Köln im Jahre 1914 entwickelte sich das weiträumig angelegte und durchgrünte Villenviertel Thielenbruch zu einem heute noch weitestgehend geschlossen erhaltenen Viertel besonderer Wohnqualität, das die gesellschaftlichen Verhältnisse seiner Entstehungszeit spiegelt und das Bedürfnis der damaligen Stadtbevölkerung nach zurückgezogenem Wohnen im Grünen in städtischer Randlage veranschaulicht. Das o. g. Grundstück mit dem Wohnhaus Thielenbrucher Allee 27 liegt inmitten des Thielenbrucher Kernbereichs. Es charakterisiert die jüngere Phase der Erstbebauung zwischen den beiden Weltkriegen. Das um 1927 errichtete Gebäude zeichnet sich in der Gestaltungsweise durch eine durchaus zeittypische Formgebung aus, die verschiedene stilistische Einflüsse erkennen läßt. Der gesamte Baukörper ist zum einen von traditionellen Formvorstellungen vor klassizistischem Hintergrund geprägt, die beispielsweise durch symmetrieorientierte Fassadengliederungen zum Ausdruck gebracht werden. Zugleich verweisen z. B. glockenartige ausschwingende Dachform und Klappläden auf einen im Viertel Thielenbruch mehrfach vertretenen Landhausstil. Die Beschränkung auf fast schmucklose Backsteinfassaden mit sehr sparsamer Detailgliederung wie z. B. der flachen Abstufung des Haustürgewändes entspricht dagegen einer von fortschrittlicher sachlicher Architekturauffassung der 20er Jahre angeregten Formensprache. Innerhalb der historischen Bebauung des Viertels zeichnet sich das o. g. relativ kleinmaßstäbige Villengebäude durch eine für das Viertel charakteristische individuell auch durch die Bedürfnisse und Ansprüche der Bauherren geprägte Architektur aus. Trotz der verstreuten Neubauten im Viertel, auch in unmittelbarer Nachbarschaft des o. g. Hauses, wird das historische Erscheinungsbild der breit angelegten, denkmalgeschützten Hauptalleestraße Thielenbruchs durch eine große Zahl denkmalwerter Gebäude dokumentiert, die zum Teil schräg gegenüber dem o. g. Haus liegen, aber auch in direkter Nachbarschaft anschließen. Zusammen mit den Häusern Nr. 29 und 31, die mit Bauzeiten um 1912 und 1929 ebenfalls individuelle architektonische Lösungen darstellen, belegt das o. g. Haus Nr. 27 gewissermaßen ausschnitthaft als Gebäudegruppe die stilistische Vielfalt des gesamten Viertels. Wesentliche Bestandteile sind die zum Villentypus gehörigen umgebenden Grünflächen, der straßenseitig original eingefriedete Vorgarten und der rückwärtige Garten. In städtebaulicher sowie orts- und bauhistorischer Hinsicht ist das o. g. Objekt deshalb unverzichtbar und unbedingt zu erhalten.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0