Wohnhaus
Thielenbrucher Allee 22 · Dellbrück
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_7743 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Thielenbrucher Allee 22, 51069 Köln |
| Baujahr | 1923 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 11.01.1996 |
| Stadtteil | Dellbrück |
1923 erbaut; Doppelhaushälfte; 1 Geschoß und ausgebautes Mansardgiebeldachgeschoß; 2 Achsen; Putzfassaden mit Gliederungen in Anklängen an den Heimatstil; Hauseingang in rechter nördlicher Achse mit Putzrahmung, Haustür original, Außentreppe aus Terrazzo mit abgetreppter Brüstungsmauer (späteres Vordach); Fenster im EG erneuert, im OG und Dachgeschoß original, teilweise Klappläden; seitlicher Altan mit gemauerter Balkonbrüstung, Balkontür und 4 kleine hochrechteckige Fenster im EG original, EG-Fenster im Altan erneuert.
Rückseite: Fenster teilweise original, Terrasse mit gemauerter Brüstung und Treppe in den Garten mit seitlicher abgetreppter Brüstungsmauer. Im Inneren original erhalten: Holztreppe, Terrazzoboden im Treppenhaus, weitgehend Innentüren, Warmluftheizung mit Kachelöfen in Treppenhaus und straßenseitigem Wohnraum.
Bestandteil des Denkmals ist auch der Vorgarten mit straßenseitig teilweise originaler Einfriedung (Mauersockel und Pfeiler) sowie der zum Haustyp gehörige rückwärtige Garten.
Der heutige Ortsbereich Dellbrück entstand erst 1905 durch Zusammenlegung der Dörfer Thurn, Strunden, Hagedorn und Alt Dellbrück und wurde 1914 nach Köln eingemeindet. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wuchsen die einzelnen Ortschaften mehr und mehr zusammen und der Ort begann sich unter dem Einfluß der verkehrsmäßigen Anbindung an Köln durch Eisen- und Straßenbahnlinien zu entwickeln. Der Bergisch Gladbacher Straße als Ost-West-Verbindung kam dabei besondere Bedeutung zu. Die ehemalige Land- und Heerstraße war 1842 durch den Freiherrn von Fürstenberg ausgebaut worden. Am östlichen Ende dieser Straße entstand im Bereich von Thielenbruch, einem ursprünglich sumpfig-moorigen Waldgebiet, seit der Jahrhundertwende ein Wohnviertel für die gehobenen Ansprüche wohlhabender Bürger, das sich in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts zu einem rechtsrheinischen Villenvorort Kölns entwickelte, der dem linksrheinischen Marienburg vergleichbar ist. Gefördert durch die Eingemeindung Dellbrücks nach Köln im Jahre 1914 entwickelte sich das weiträumig angelegte und durchgrünte Villenviertel Thielenbruch zu einem heute noch weitestgehend geschlossen erhaltenen Viertel besonderer Wohnqualität, das die gesellschaftlichen Verhältnisse seiner Entstehungszeit spiegelt und das Bedürfnis der damaligen Stadtbevölkerung nach zurückgezogenem Wohnen im Grünen in städtischer Randlage veranschaulicht. Das o. g. Grundstück mit dem Wohnhaus Thielenbrucher Allee 22 liegt inmitten des Thielenbrucher Kernbereichs und charakterisiert die Erstbebauung des Wohnviertels. Das an der als Alleestraße im rechten Winkel zur Bergisch Gladbacher Straße angelegten Thielenbrucher Allee liegende Gebäude weist in Bauform und Fassadengestaltung mit Heimatstilelementen zeittypische Merkmale auf. Das Haus zeichnet sich durch insgesamt weitgehend unveränderten Erhaltungszustand aus. Wesentliche Bestandteile sind die zum Haustyp gehörigen umgebenden Grünflächen, der Vorgarten und der rückwärtige Garten. Das o. g. Objekt trägt als Beispiel für die lockere Erstbebauung des Viertels Thielenbruch erheblich zur Veranschaulichung des ursprünglichen Erscheinungsbildes bei. Es ist, auch im Hinblick auf das etwas jüngere, baulich angeschlossene und ebenfalls denkmalwerte Nachbarhaus Nr. 24, als unverzichtbares historisches Denkmal unbedingt zu erhalten.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0