Wohnhaus
Thielenbrucher Allee 24 · Dellbrück
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_7744 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Thielenbrucher Allee 24, 51069 Köln |
| Baujahr | um 1928 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 11.01.1996 |
| Stadtteil | Dellbrück |
Um 1928 erbaut; Doppelhaushälfte, 1-2 Geschosse; 3 Achsen, linke südliche Achse leicht vortretend mit OG und Walmdach, beide rechte Achsen mit Mansarddach (2 originale Gauben); Putzfassaden, OG des südlichen Gebäudeteils mit Verkleidung durch Biberschwänze, Gliederungen in Anklängen an den Heimatstil; Fensteröffnungen straßenseitig zumeist querrechteckig, Fenster original, originale Klappläden; Hauseingang in der südlichen Seitenfassade über mehreren Stufen, betont durch Putzrahmung, Haustür original; Fensteröffnungen der Seitenfassade unterschiedlich rechteckig, 3 kleine EG-Fenster durch Sohlbankgesims miteinander verbunden und mit originalen Ziergittern, Fenster original.
Rückseite: EG in der Mitte hinter Rundbogenöffnung loggienartig zurückgesetzt, Fensteröffnungen im EG verändert, Fenster im EG erneuert, im EG bzw. Dachgeschoß 2 originale Gauben, Fenster original, originale Klappläden; neuere Terrasse.
Im Inneren original erhalten: Im Treppenhaus Holztreppe und zweifarbiger Tonfliesenboden (grau-rot), im OG alle Zimmertüren und Holzdielenböden, Grundriß im EG verändert. Bestandteil des Denkmals ist auch der Vorgarten mit teilweise erhaltener straßenseitiger Einfriedung (Bruchsteinmauersockel mit neuerem Holzzaun) sowie der zum Haustyp gehörige rückwärtige Garten. Nicht Bestandteil ist die neuere seitliche Garage und der mit dieser verbundene eingeschossige rückwärtige Anbau am südlichen Gebäudeteil.
Der heutige Ortsbereich Dellbrück entstand erst 1905 durch Zusammenlegung der Dörfer Thurn, Strunden, Hagedorn und Alt Dellbrück und wurde 1914 nach Köln eingemeindet. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wuchsen die einzelnen Ortschaften mehr und mehr zusammen und der Ort begann sich unter dem Einfluß der verkehrsmäßigen Anbindung an Köln durch Eisen- und Straßenbahnlinien zu entwickeln. Der Bergisch Gladbacher Straße als Ost-West-Verbindung kam dabei besondre Bedeutung zu. Die ehemalige Land- und Heerstraße war 1842 durch den Freiherrn von Fürstenberg ausgebaut worden. Am östlichen Ende dieser Straße entstand im Bereich von Thielenbruch, einem ursprünglich sumpfig-moorigen Waldgebiet, seit der Jahrhundertwende ein Wohnviertel für die gehobenen Ansprüche wohlhabender Bürger, das sich in den ersten Jahrzehnten des 20, Jahrhunderts zu einem rechtsrheinischen Villenvorort Kölns entwickelte, der dem linksrheinischen Marienburg vergleichbar ist. Gefördert durch die Eingemeindung Dellbrücks nach Köln im Jahre 1914 entwickelte sich das weiträumig angelegte und durchgrünte Villenviertel Thielenbruch zu einem heute noch weitestgehend geschlossen erhaltenen Viertel besonderer Wohnqualität, das die gesellschaftlichen Verhältnisse seiner Entstehungszeit spiegelt und das Bedürfnis der damaligen Stadtbevölkerung nach zurückgezogenem Wohnen im Grünen in städtischer Randlage veranschaulicht. Das o. g. Grundstück mit dem Wohnhaus Thielenbrucher Allee 24 liegt inmitten des Thielenbrucher Kernbereichs und charakterisiert die Erstbebauung des Wohnviertels. Das an der als Alleestraße im rechten Winkel zur Bergisch Gladbacher Straße angelegten Thielenbrucher Allee liegende Gebäude weist in der idividuellen Kubatur und der Fassadengestaltung mit Heimatstilelementen zeittypische Merkmale auf. Besonders hervorzuheben ist am südlichen Gebäudeteil die Fassadenverkleidung des Obergeschosses mit Biberschwänzen. Das Haus zeichnet sich, abgesehen von Veränderungen des Erdgeschosses im Inneren und auf der Rückseite, durch weitgehend unveränderten Erhaltungszustand aus. Wesentliche Bestandteile sind die zum Haustyp gehörigen umgebenden Grünflächen, der Vorgarten und der rückwärtige Garten. Das o. g. Objekt trägt als Beispiel für die lockere Erstbebauung des Viertels Thielenbruch erheblich zur Veranschaulichung des ursprünglichen Erscheinungsbildes bei. Es ist, auch im Hinblick auf das baulich angeschlossene denkmalwerte Nachbarhaus Nr. 22, als unverzichtbares historisches Denkmal unbedingt zu erhalten.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0