Wohnhaus
Spichernstraße 46 · Neustadt/Nord
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_7959 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Spichernstraße 46, 50672 Köln |
| Baujahr | um 1900 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 17.09.1996 |
| Stadtteil | Neustadt/Nord |
Erbaut um 1900, auf rechteckiger Grundfläche mit rückwärtigem Seitenflügel (nach Kriegsschaden verändert).
Fassade: 4 Geschosse, Souterrain, ausgebautes Dachgeschoß, nachträglicher Dachgeschoßausbau rückseitig, flaches Satteldach (nachträglich verändert), 3 Achsen, Stuckfassade in Formen des Jugendstils (verändert), Erdgeschoß verändert (Putzfassade, Vertikalscharrur), konsolgetragener Mittelerker auf rechteckiger Grundfläche mit abschließendem Balkon, Eingang rechts mit geradem oberen Abschluß, Haustür erneuert, hohes Oberlicht original, Holz, sprossengeteilt, links separater Eingang zum Souterrain, Zweiflügeltür mit geradem oberen Abschluß, Tür in Holz erneuert, Souterrainfenster (Schaufenster), Fenster mit geradem oberen Abschluß, alle straßenseitigen Fenster erneuert, Kunststoff, z.T. Einscheibenfenster mit Oberlicht, z.T. zweigeteilt.
Rückseite: nach Kriegszerstörung weitgehend verändert: das Souterraingeschoß erscheint noch heute im ursprünglichen Ausmaß des Seitenflügels (dem Nachbargebäude Nr. 44 vergleichbar), die Obergeschosse zurückgebaut und verändert, Dachgeschoßausbau, 4 Achsen, die beiden linken Achsen (Rückseite Vorderhaus) backsteinsichtig, die beiden rechten Achsen (Seitenflügel) verputzt, die Rückseite des Vorderhauses erscheint in ursprünglichem Zustand: Öffnungen mit segmentbogigem oberen Abschluß, profilierte Sohlbänke, Rücksprung mit abgeschrägter Ecke, vermauerte Fenster, Traufgesims, Hoftür mit segmentbogigem oberen Abschluß, Zweiflügeltür, Treppenhausfenster mit segmentbogigem oberen Abschluß, Fenster erneuert in Holz, Sprossenteilung; Seitenflügel: Stirnseite: über die gesamte Stirnseite Balkone (erneuert), Geländer in Metall/Glas, im Hochparterre Terrassenausbau auf Rest des Seitenflügels des Souterrains, Fenster und Balkontüren mit geradem oberen Abschluß (erneuert), alle rückwärtigen Fenster und Fenstertüren des Seitenflügel erneuert, Kunststoff.
Im Inneren original erhalten: Vestibül: Terrazzoboden, Terrazzotreppe, Geländer erneuert, Stäbe Metall, Handlauf Holz, Wohnungseingangtüren erneuert. In den Wohnungen keine Originalsubstanz, Wohnungsgrundrisse z.T. verändert.
Die rückwärtige gemauerte und verputzte Einfriedungsmauer nach Südwesten ist Bestandteil des Denkmals.
Der im rückwärtigen Hof anstehende eingeschossige Anbau ist nicht Bestandteil des Denkmals.
Das o.g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen ist, als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:
Die von H.J. Stübben geplante Kölner Neustadt gilt als bedeutendste Stadterweiterung des Deutschen Reiches im ausgehenden 19. Jahrhundert. Im Zuge ihrer 1881 beginnenden Durchführung entstand westlich der Ringe zwischen Gladbacher- und Zülpicher Straße das sogenannte "Westend", ein gutbürgerliches Wohnviertel, dessen Stadtorganismus geprägt ist von vornehmen, meist mit reicher Fassadengliederung versehenen Mietshäusern. Die Spichernstraße, die im wesentlichen in den Jahren um die Jahrhundertwende bebaut wurde (Blockraster mit parzellärer Bebauung), liegt wie auch die angrenzenden Parallelstraßen Werder- und Kamekestraße im Geviert zwischen den Hauptverkehrsachsen Venloer- und Gladbacher- bzw. Erftstraße, westlich des Stadtgartens und der Begrenzung durch die Bahnlinie mit anschließendem Grüngürtel und südöstlich des Neubaugebietes Mediapark. Das bürgerliche Mietwohngebäude Spichernstraße 46 ist Bestandteil des neustädtischen Bauensembles mit vorwiegend viergeschossigen Häusern mit in den Blockinnenbereich ragenden Seitenflügeln und z.T. Hinterhäusern (Nrn. 44/48, 57-63) der Zeit des Historismus und des Jugendstils. Das Gebäude im Kreuzungsbereich zur Gilbachstraße gelegen ist ein markantes Beispiel für die hochwertige Gestaltung der Fassaden in Stuckarchitektur dieses Wohnviertels und korrespondiert mit den sehr aufwendig in Werkstein gestalteten benachbarten Eckgebäuden Spichern-/Ecke Goebenstraße (Nrn. 9 und 16, 34a) mit auffallenden Erkern und Giebeln. Das in unmittelbarer Nähe zum Stadtgarten gelegene Gebäude ist prägend für den gehobenen Standard des mit den Ringanlagen über die Goebenstraße verbundenen Wohnviertels. Das symmetrisch gestaltete und durch einen breiten Mittelerker hervorgehobene Gebäude gewinnt eine besonders markante Wirkung durch die einheitliche Gestaltung mit den Nachbargebäuden Nrn. 44 und 48. Die Baukörper erfahren darüber hinaus durch die gleichmäßige Gliederung der Stuckfassaden in Art der Großordnung (Gliederung der Obergeschoßaussenachsen, Fugenschnitt, in den Brüstungsbereichen Wappenschilde und Schriftbänder, Erker mit Ecklisenen, gegenständlicher und floraler Zierrat, Balkonbrüstung: Pfeiler, Bogenbalustrade, profilierter Abschluß) eine repräsentativ-vornehme Wirkung, die das Erscheinungsbild des Kreuzungsbereichs maßgeblich prägt. Der heute nur noch als Fragment vorhandene Dekorationsaufwand der Schauseite wendet sich an ein auf Repräsentation und Außenwirkung bedachtes wohlhabendes Bürgertum. Trotz weitgehender Veränderung im gesamten Fassadenbereich und trotz der Veränderung der rückwärtigen Situation und der Interieurs ist das Gebäude ein wichtiges Dokument der historischen Stadtgestalt.
Städtebauliche Gründe und die m.E. baukünstlerisch qualitätvolle architektonische Gestaltung begründen den Denkmalwert. Symmetrie, strenge Axialität und die horizontale Breitenlagerung der Fassade sind charakteristisch für die großstädtisch geprägte Architektur der Kölner Neustadt. Das Gebäude Spichernstraße 46 stellt ein markantes Beispiel für die Architektur der Jahrhundertwende dar. Das Bauwerk ist sowohl aufgrund der städtebaulichen Bedeutung und seiner Gestaltung als Dokument der Architektur des Jugendstils und als bedeutendes Denkmal der Baukunst im nördlichen Neustadtgebiet unbedingt zu erhalten.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0